Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht
Was ist das Thema dieses Abschnitts "Dienstfähigkeit" bzw. "Dienstunfähigkeit" unserer Seite?
Es geht um die vielfältigen Konstellationen der gesundheitlichen
Beeinträchtigungen von Beamten, ihrer daraus resultierenden eingeschränkten
Dienstfähigkeit (bzw. der Dienstunfähigkeit) und um die denkbaren
rechtlichen Konsequenzen sowie die etwas komplizierten Abläufe.
Das Thema Dienstfähigkeit / Dienstunfähigkeit überschneidet sich mit dem
Thema der gesundheitlichen
Eignung des
Beamten. Nach der gesundheitlichen Eignung fragt man, wenn es um eine Ernennung
(zum Beispiel die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis - Einstellung -
oder die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit oder um eine Beförderung)
geht.
Die Frage nach der Dienstunfähigkeit berührt dem gegenüber Ihren bestehenden
Status als Beamter.
Wird eine
Dienstunfähigkeit für möglich gehalten, etwa wegen langer
Fehlzeiten, so empfindet ein Beamter die dann ablaufenden Prozeduren als
undurchsichtig und das mögliche Ergebnis der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit als bedrohlich:
Ein Beamter auf Lebenszeit muss im äußersten Fall bei Dienstunfähigkeit eine
vorzeitige Pensionierung fürchten,
als jüngerer Beamter auf Widerruf oder auf Probe müssen Sie hingegen mit
einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechnen.
Als betroffener Beamter sollten Sie wissen, dass es insbesondere für Beamte auf Lebenszeit
abgestufte Möglichkeiten gibt:
Das Beamtenrecht kennt nicht nur die Alternative
Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit, sondern auch
- die
Teildienstfähigkeit,
- die
anderweitige Verwendung,
- den Wechsel aus dem Vollzug in die allgemeine
Verwaltung,
- die Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung (
BEM),
- die
Reaktivierung des wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensionierten
Beamten ...
Wir sind relativ häufig mit dem Problem der (vermuteten) Dienstunfähigkeit bzw.
mit Zweifeln an der Dienstfähigkeit befasst.
Hier informieren wir Sie nur über bestimmte Themen, um Ihnen die Rechtslage ein
wenig näher zu bringen.
Wichtig ist es bei Fragen der Dienstfähigkeit jeweils, die medizinischen
Erkenntnisse mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu verknüpfen und jeden
Einzelfall im persönlichen Gespräch gründlich zu erörtern.
Besprechen Sie diese Fragen aber zuvor möglichst mit Ihren Ärzten und
Therapeuten und holen Sie deren Meinung ein. Denn es sind unter Umständen
Entscheidungen zu treffen, die Ihr weiteres Leben maßgeblich prägen.
Themenauswahl zur Dienstfähigkeit / Dienstunfähigkeit
Grundlagen: Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit des Beamten
Gesetzliche Bestimmungen zur Dienstunfähigkeit in Bund und Ländern:
Die (Pensions-) Altersgrenze und die generelle Vermutung der Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit: Voraussetzungen
Dienstunfähigkeit - oder wird der Beamte nur
falsch eingesetzt?
Dienstunfähigkeit wegen "Schwäche der geistigen Kräfte": nicht nur bei Krankheit
Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Personalarzt / Amtsarzt
- Amtsarzt und Meinung des Privatarztes
- Betriebsärzte der Postnachfolgeunternehmen in der Kritik
- Schließt eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme eine Untersuchung aus?
- Kann die Behörde den Sofortvollzug anordnen?
- ohne Begleitung zur Untersuchung durch den Personalarzt / Amtsarzt
- Neutralität der begutachtenden Ärzte
Mitteilung des Amtsarztes an Dienstherrn / Aufbewahrung in Personalakte
Aufbewahrung medizinischer Daten in der Personalakte
Entscheidung des Hamburgischen OVG zur Aufnahme in
Personalakte
Entscheidung über die Dienstfähigkeit hat der Dienstherr zu treffen, nicht die Ärzte
Polizeivollzugsdienstfähigkeit
- hierzu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 10.12.08
Feuerwehrdiensttauglichkeit
Teildienstfähigkeit im Beamtenrecht
Gesetz: §§ 26, 27 Beamtenstatusgesetz (begrenzte Dienstfähigkeit,
Teildienstfähigkeit)
zur Erläuterung: Verwaltungsvorschrift zum früheren § 47 a HmbBG
Besoldung für begrenzt dienstfähige
Landesbeamte in Hamburg (§ 8 LBesG)
Verordnung über die Zahlung eines Zuschlags
zu Besoldung (Bund)
Arbeitsversuch und Beamtenrecht - Betriebliche Wiedereingliederung
Schwerbehinderung
Rechtliche Folgen der Dienstunfähigkeit
1. Vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
2. Beschäftigung in einem anderen Amt möglich: dann keine Pensionierung
Abläufe aus Sicht des Dienstherrn (Rundschreiben BMI)
Reaktivierung des vorzeitig pensionierten Beamten
(mit Rechtsprechung)
Begriff der Berufsunfähigkeit im Verhältnis zur Dienstunfähigkeit
Besitzstandwahrung bei Wechsel vom Vollzugsdienst in die Verwaltung
Beispiel aus der Rechtsprechung: Pensionierung oder Entlassung der Beamtin auf Probe?
Die krankheitsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht