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Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht


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In dem Abschnitt "Dienstfähigkeit" bzw. "Dienstunfähigkeit" geht es um gesundheitliche Probleme von Beamten, um die daraus resultierenden Einschränkungen der Dienstfähigkeit bis hin zur Dienstunfähigkeit und die rechtlichen Konsequenzen - sowie um die komplizierten Abläufe.

Das Thema Dienstfähigkeit / Dienstunfähigkeit überschneidet sich mit dem Thema der gesundheitlichen
► Eignung des Beamten. Nach der gesundheitlichen Eignung fragt man, wenn es um eine Ernennung (zum Beispiel die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis - Einstellung - oder die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit oder um eine Beförderung) geht.

Die Frage nach der Dienstunfähigkeit berührt dem gegenüber Ihren bestehenden Status als Beamter.
Wird eine ► Dienstunfähigkeit für möglich gehalten, etwa wegen langer Fehlzeiten, so empfindet ein Beamter die dann ablaufenden Prozeduren als undurchsichtig und das mögliche Ergebnis der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit als bedrohlich:

Ein Beamter auf Lebenszeit muss im äußersten Fall bei Dienstunfähigkeit eine vorzeitige Pensionierung fürchten,
als jüngerer Beamter auf Widerruf oder auf Probe müssen Sie hingegen unter Umständen mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechnen.

Als betroffener Beamter sollten Sie wissen, dass es insbesondere für Beamte auf Lebenszeit
abgestufte Möglichkeiten gibt:
Das Beamtenrecht kennt nicht nur die Alternative Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit, sondern auch
- die ► Teildienstfähigkeit,
- die ► anderweitige Verwendung,
- den Wechsel aus dem Vollzug in die allgemeine Verwaltung,
- die Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung (► BEM),
- die ► Reaktivierung des wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensionierten Beamten ...

Wir sind relativ häufig mit dem Problem der (vermuteten) Dienstunfähigkeit bzw. mit Zweifeln an der Dienstfähigkeit befasst.
Hier informieren wir Sie nur über bestimmte Themen, um Ihnen die Rechtslage ein wenig näher zu bringen.
Wichtig ist es bei Fragen der Dienstfähigkeit jeweils, die medizinischen Erkenntnisse mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu verknüpfen und jeden Einzelfall im persönlichen Gespräch gründlich zu erörtern.
Besprechen Sie diese Fragen aber zuvor möglichst mit Ihren Ärzten und Therapeuten und holen Sie deren Meinung ein. Denn es sind unter Umständen Entscheidungen zu treffen, die Ihr weiteres Leben maßgeblich prägen.


Themenauswahl zur Dienstfähigkeit / Dienstunfähigkeit

Grundlagen: Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit des Beamten

Gesetzliche Bestimmungen zur Dienstunfähigkeit in Bund und Ländern:
Beamtenstatusgesetz   BeaStG § 26    
Bundesbeamtengesetz   BBG § 44    
Landesgesetze   Hamburg § 41 Niedersachsen § 43 Schleswig-Holstein § 41
ferner:   § 88 Richtergesetz des Landes Hamburg


Die (Pensions-) Altersgrenze und die generelle Vermutung der Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit: Voraussetzungen
Dienstunfähigkeit - oder wird der Beamte nur falsch eingesetzt?

Dienstunfähigkeit wegen "Schwäche der geistigen Kräfte": nicht nur bei Krankheit

Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Personalarzt / Amtsarzt
- Welcher Amtsarzt / welches Gesundheitsamt ist örtlich zuständig?
- Welche Anforderungen sind an ein amtsärztliche Gutachten zu stellen?
- Muss eine Schweigepflichtsentbindung erteilt werden?
- Amtsarzt und Meinung des Privatarztes: von unterschiedlichem Gewicht?
- Betriebsärzte der Postnachfolgeunternehmen in der Kritik
- Schließt eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme eine Untersuchung aus?
- Kann die Behörde den Sofortvollzug anordnen?
- ohne Begleitung zur Untersuchung durch den Personalarzt / Amtsarzt
- denkbare Folgen einer Verweigerung der Untersuchung
- Neutralität der begutachtenden Ärzte

Mitteilung des Amtsarztes an Dienstherrn / Aufbewahrung in Personalakte
Aufbewahrung medizinischer Daten in der Personalakte
Entscheidung des Hamburgischen OVG zur Aufnahme in Personalakte

Entscheidung über die Dienstfähigkeit hat der Dienstherr zu treffen, nicht die Ärzte

Polizeivollzugsdienstfähigkeit
- hierzu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.08
- OVG NRW dazu
- VG Lüneburg: Polizeivollzug
Feuerwehrdiensttauglichkeit

Teildienstfähigkeit im Beamtenrecht
zur Erläuterung: Verwaltungsvorschrift zum früheren § 47 a HmbBG
Besoldung für begrenzt dienstfähige Landesbeamte in Hamburg (§ 8 LBesG)
Verordnung über die Zahlung eines Zuschlags zu Besoldung (Bund)

Arbeitsversuch und Beamtenrecht - Betriebliche Wiedereingliederung
Schwerbehinderung

Rechtliche Folgen der Dienstunfähigkeit
1. Vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
2. Beschäftigung in einem anderen Amt möglich: dann keine Pensionierung
Abläufe aus Sicht des Dienstherrn (Rundschreiben BMI)

Reaktivierung des vorzeitig pensionierten Beamten (mit Rechtsprechung)

Begriff der Berufsunfähigkeit im Verhältnis zur Dienstunfähigkeit

Besitzstandwahrung bei Wechsel vom Vollzugsdienst in die Verwaltung

Beispiel aus der Rechtsprechung: Pensionierung oder Entlassung der Beamtin auf Probe?

Die krankheitsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Beamtengesetze



Michael Bertling
Rechtsanwalt
Gabriele Münster
Rechtsanwältin
Colonnaden 25
20354 Hamburg

verwandte beamtenrechtliche Themen:

► Dienstunfall ► Eignung ► Entlassung usw.