Beamtenrecht für Bundesbeamte und für Landesbeamte in Hamburg - Themen
Wir sollten die Seite vielleicht "Beamtenrecht in Hamburg" nennen,
denn für Beamte sind wir vorwiegend in Hamburg und Norddeutschland tätig und
konzentrieren uns auf einige
Landesbeamtengesetze und das Bundesbeamtengesetz. Dabei würden wir gerne das gesamte Beamtenrecht im
Blick behalten, aber das Beamtenrecht bzw. das Dienstrecht ist
unübersichtlicher geworden, seit die
Kompetenzen zwischen Bund und Ländern (im Jahr 2006) neu zugeschnitten
wurden, als man das Grundgesetz änderte (sogenannte
Föderalismusreform).
Der Bund ist seitdem nicht mehr in
dem gleichen Umfang wie früher zur Regelung befugt.
Das Beamtenrecht ist jetzt stärker in regionale Regelungen
aufgespalten. Allerdings gibt es immer noch ein Rahmengesetz, nämlich das
Beamtenstatusgesetz.
Das Beamtenstatusgesetz, ein Bundesgesetz, gibt den Rahmen vor.
Das Bundesbeamtengesetz gilt für Bundesbeamte.
Die Länder haben ihre
Landesbeamtengesetze angepasst und beziehen sich dabei an vielen Stellen auf
das Beamtenstatusgesetz:
Landesbeamtengesetz Hamburg.
Landesbeamtengesetz Niedersachsen
Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein.
Auch
Besoldung und Versorgung können die Länder in eigener Regie
ordnen.
In der Beamtenversorgung (also für
die Ruhestandsbeamten und ihre Hinterbliebenen bzw. im Dienstunfallrecht)
gibt es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesetzen.
Aber über die Regelung der Besoldung (und das Laufbahnrecht) der Beamten kann jetzt Konkurrenz zwischen den verschiedenen Dienstherren ergeben.
Wir bieten Informationen zu folgenden Themenkreisen des Beamtenrechts, bitte folgen Sie den links:
Amtshaftung des Staates und Regress gegen den Beamten,
Schadensersatzpflicht des Beamten
Ein Beamter muss sich nicht selbst mit Dritten
auseinandersetzen, wenn er einen Schaden verursacht.
Die Amtshaftung trifft zunächst den Staat.
Es ist aber möglich, dass ein Beamter von seinem Dienstherrn in Regress genommen wird,
wenn er seine Dienstpflichten verletzt hat. Gleiches gilt nach Beamtenrecht,
wenn der Beamte seinem Dienstherrn einen Schaden zufügt und dabei grob fahrlässig handelt.
Beamtenversorgung (Pension, Ruhegehalt, Versorgungsausgleich)
Das unübersichtliche und ständigen Veränderungen unterworfene
Beamtenversorgungsgesetz
gilt für Landesbeamte nur noch in so weit, wie nicht der Landesgesetzgeber
abweichende gesetzliche Regelungen schafft. Sie müssen sich als Landesbeamter
also stets Kenntnis von den für Sie geltenden Vorschriften verschaffen.
In Hamburg werden Fragen der Beamtenversorgung von der Verwaltung meist
perfekt gehandhabt.
Bei dem Zentrum für Personaldienste gibt es eine Beratungsstelle, die sehr kompetent erscheint. Im Regelfall sollten
Sie sich dorthin wenden, bevor Sie uns fragen.
Streit gibt es entweder in grundsätzlichen Fragen (Absenkung der Beamtenversorgung) oder in besonderen Einzelfällen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in 2007 zur
Verweildauer im letzten Beförderungsamt vor
der Pensionierung geäußert. Hier erfahren Sie,
wie die Hansestadt Hamburg die Entscheidung umgesetzt
hat.
Beurteilung, dienstliche
Das Recht der dienstlichen Beurteilung des Beamten
als solches ist eigentlich nicht schwierig.
Aber die Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung stößt wegen der
Beurteilungsspielräume in der Praxis oft auf vielfältige Probleme.
Dienstfähigkeit, Teildienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit
im Beamtenrecht
Ist ein Beamter nicht mehr voll dienstfähig,
so droht ihm eine geringerwertige Beschäftigung.
Eine Beschäftigung in geringerem zeitlichen Umfang ist nach geltendem
Beamtenrecht möglich - oder bei
Dienstunfähigkeit gar die vorzeitige Pensionierung des Beamten.
Der Vollzugsbeamte fürchtet seine Versetzung in die allgemeine Verwaltung.
Für diesen sehr umfangreichen Bereich haben wir eine
Sitemap entworfen.
Dienstunfall
Die Anerkennung des Dienstunfalls
des Beamten;
was ist nach dem Beamtenrecht ein qualifizierter Dienstunfall, welche Rechtsfolgen hat er für den Beamten; besteht ein Anspruch auf Zahlung von Unfallausgleich?
Wann erhält ein pensionierter Beamter ein Dienstunfallruhegehalt? Das sind
häufig gestellte Fragen.
Eignung des Beamten, insbesondere auch die gesundheitliche Eignung im Beamtenrecht
Gewissermaßen das übergeordnete
Thema zu dem Bereich Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit.
Die Eignung ist Voraussetzung für Beförderungen und Ernennungen ...
Mobbing ist beamtenrechtlich schwer zu bearbeiten. Wir werden in diesem Bereich nicht tätig.
Rückforderung von Bezügen von Beamten nach § 12 BBesG
Dies war in Hamburg ein beamtenrechtliches Problem. In
den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Rechtsprechung den Konflikt
häufig zu Lasten der Beamten entscheidet und den Anspruch des Dienstherrn
auf Rückzahlung überzahlter Dienstbezüge in vielen Fällen bestätigt.
Anmerkung:
Wir sind als Rechtsanwälte im Beamtenrecht tätig und haben uns entschlossen, unseren Mandanten
einige beamtenrechtliche Fragen zu erläutern. Die Hinweise können nicht vollständig sein und die Beratung
und Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Das Besoldungsrecht und die Beamtenversorgung kommen zu kurz, die Beförderungsauswahl
nimmt zu viel Raum ein ...
Wir bitten um Nachsicht. Und zwar auch dafür, dass uns die eine oder andere
Gesetzesänderung entgehen kann. Die Gesetzestexte sind nicht immer
tagesaktuell.
Bitte berücksichtigen Sie auch: ein Rechtsanwalt arbeitet zusammen
mit seinen Mandanten an der Lösung aktueller Probleme. Darauf
konzentriert sich (fast) alles.
Eine abstrakte Darstellung des Beamtenrechts liegt außerhalb des
eigentlichen Arbeitsfeldes des Rechtsanwalts. Man widmet sich ihr
nur am Rande. Entwickelt hat sich alles aus dem Versuch,
die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu erleichtern
und den Mandanten einige Hinweise zu geben.
Sicher haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir weder theoretische Fragen zum Beamtenrecht beantworten, noch Ihren Fall so nebenbei
einmal kommentieren und bewerten können.
Auf keinen Fall äußern wir uns, wenn Sie bereits durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten sind.
Denn dann sollten Sie unbedingt das Gespräch mit "Ihrem" Rechtsanwalt suchen.
Und bitte versuchen Sie nicht, uns die Lösung einer juristischen Hausarbeit als Ghostwriter offen anzutragen oder uns
entsprechende Fragestellungen "unterzujubeln".
In Beihilfeangelegenheiten werden wir gewöhnlich nicht tätig, auch nicht bei Mobbing unter Beamten bzw. in Behörden.