Disziplinarrecht der Beamten: Bundesdisziplinargesetz und Landesdisziplinargesetze
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Das Disziplinarrecht der Beamten wurde ab 2002 grundlegend neu gestaltet.

Seitdem gilt für die Bundesbeamten (und u. U. auch für Dienstordnungsangestellte) das inzwischen mehrfach geänderte  Bundesdisziplinargesetz.

Die Bundesländer haben danach jeweils ihr eigenes Landesdisziplinargesetz erlassen, das für die Landesbeamten und gleichgestellte Beamte (und ggf. Dienstordnungsangestellte) gilt.

Bundesbeamte Landesbeamte (Beispiele)
Bundesdisziplinargesetz  Bremisches Landesdisziplinargesetz
  Hamburgisches Landesdisziplinargesetz
  Schleswig-Holsteinisches Landesdisziplinargesetz


Zu Veränderungen des Bundesdisziplinargesetzes im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz vergleichen Sie bitte BGBl I 2009, S. 255 ff.
Von Bedeutung ist nicht zuletzt die Änderung in § 14 Bundesdisziplinargesetz, welche die Zulässigkeit einer Zurückstufung neben einer strafgerichtlichen Ahndung betrifft.


Sämtliche Disziplinargesetze darzustellen ist nicht notwendig, weil sich die Disziplinargesetze in Bund und Bundesländern weitgehend gleichen. Dies gilt in besonderem Maße für die Vorschriften, die das Disziplinarverfahren in seinem Ablauf regeln - und das ist der eigentliche Inhalt der Disziplinargesetze.

Während das materielle Disziplinarrecht zum Beispiel festlegt, welche Pflichten ein Beamter hat bzw. welche Pflichtverletzung ein Dienstvergehen darstellt, regelt das Disziplinarrecht im engeren Sinne den Ablauf des Disziplinarverfahrens.

Dabei wird das Disziplinarrecht sowohl im Hinblick auf den Ablauf des Disziplinarverfahrens als auch im Hinblick auf die Bewertung von Dienstvergehen und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme außergewöhnlich stark durch die Rechtsprechung der (Oberverwaltungs-) Gerichte geprägt, die sich ihrerseits am Bundesverwaltungsgericht orientieren, in einzelnen Fragen des Disziplinarrechts aber unterschiedliche Auffassungen vertreten - so wie es natürlich unter den verschiedenen Gesetzen auch gewisse Unterschiede gibt.

Im disziplinarrechtlichen Teil unserer Seite finden Sie einige Hinweise zu Disziplinargesetzen,
einige Erläuterungen zur Durchführung von Disziplinarverfahren,
Beispiele für die Ahndung von Dienstvergehen
und einiges zu Besonderheiten des Disziplinarrechts, etwa
- zum Verhältnis zwischen Strafverfahren und Disziplinarverfahren,
- zur besonderen Bedeutung des Disziplinarrechts für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf
- und zur Suspendierung nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Dem Disziplinarrecht verwandt ist das Richterdienstrecht.

Die Darstellung orientiert sich an den Erfahrungen eines in Disziplinarverfahren tätigen Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Hamburg (Hamburgisches Disziplinargesetz und Bundesdisziplinargesetz).

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Unsere disziplinarrechtlichen Themen im Überblick (bitte folgen Sie den links):
Disziplinarrecht der Bundesbeamten (Bundesdisziplinarrecht)
Bundesdisziplinargesetz: Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte
Das Dienstvergehen des Beamten und seine disziplinarrechtlichen Folgen:
Das Dienstvergehen des Beamten und seine Ahndung im Disziplinarverfahren