Rückforderung von Bezügen, Versorgung usw. im Beamtenrecht

Rechtsnormen: Besoldungsgesetze und Beamtenversorgungsgesetze
Gesetzestext Bund, Hamburg, Niedersachsen
Verwaltungsvorschrift

Sie müssen in Hamburg auf jeden Fall eher skeptisch sein, wenn Sie sich in den Streit um ein Rückforderungsbegehren Ihres Dienstherrn hinein begeben wollen.
Die Rechtsprechung in Hamburg akzeptiert bei kaum einer Fallkonstellation die Einwendung, Sie seien entreichert.
Mit Spannung erwartet werden darf aber das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in dem Revisionsverfahren wegen der Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009, welche die Rechtsprechung in einem nicht unwichtigen Punkt zugunsten der Beamten verändert hatte. Wird das Urteil des OVG Bestand haben?
Beamtengesetze








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