Abschluss des Ermittlungsverfahrens
Die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Wenn die Ermittlungen zu Ende geführt sind und der Beschuldigte Gelegenheit hatte, sich zur Sache zu äußern,
entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob das Ermittlungsverfahren
eingestellt oder die Sache weitergeführt werden soll.
Kommt es nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, wird das Gericht mit der Sache
befasst.
Zurück zur Übersicht: Strafrecht