Familienrecht: Scheidung, Ehegattenunterhalt, Wohnung, Kindesunterhalt, Elternunterhalt
Wir erläutern aus dem Familienrecht und zum
Scheidungsverfahren:
Ehescheidung (Trennungsjahr,
Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich)
Die eheliche Wohnung in der Trennungsphase
vor der Scheidung
Gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung
Unterhaltsansprüche der Ehegatten (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
Unterhaltsansprüche der Kinder gegen ihre Eltern
(Kindesunterhalt)
zum Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle Januar 2011
Müssen "Kinder" für ihre alten Eltern Elternunterhalt zahlen?
Wenn Sie unsere familienrechtliche Darstellung bewerten, dann berücksichtigen Sie bitte, dass
sich dieser Bereich der anwaltlichen Arbeit wegen seiner vielfältigen
Probleme, heftiger Meinungsverschiedenheiten in einzelnen Fragestellungen
und einer ständig in Bewegung befindlichen Rechtsprechung zum
Unterhaltsrecht kaum verbindlich
und nachvollziehbar darstellen lässt.
Dies hat einmal sehr schön der Journalist Heribert Prantl von der
Süddeutschen Zeitung kommentiert, der dabei von einem
Unterhalts-Chaos sprach.
Der Gesetzgeber schafft ständig Neuerungen (und damit zumindest
vorübergehend auch Verwirrung unter den Juristen), so bekanntlich im Jahr 2009 im Hinblick auf den Versorgungsausgleich (mit einem
neuen Versorgungsausgleichsgesetz, in Kraft ab 01.09.09) und andere
Bereiche (Abschaffung der Hausratsverordnung, an deren Stelle ein neuer §
1568 b BGB getreten ist; Verfahrensregelungen in §§ 200 ff. FamFG; in Kraft getreten ab 01.09.09).
Am 09.07.08 hat der Bundesgerichtshof in zwei wichtigen Entscheidungen
übrigens auch seine frühere Rechtsprechung zu den Ausgleichsansprüchen nach
dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausdrücklich geändert.
Auch hier gibt es also signifikante Veränderungen.
Viel wichtiger als jede abstrakte Darstellung ist im Familienrecht die
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältin und Mandantin. Sie
werden als Betroffene(r) das komplexe Unterhaltsrecht nicht sicher handhaben
können, fachliche Unterstützung ist in aller Regel unbedingt notwendig. Dies
gilt um so mehr, wenn der Streit eskaliert ist.
Familienrechtliche Mandate betreut bei uns meistens - aber nicht nur - Rechtsanwältin
Gabriele Münster.
Falls Sie einen Termin wünschen, senden Sie uns am besten eine kurze Email
an
kanzlei@michaelbertling.de. Rechtsanwältin Münster wird Ihnen dann antworten.