Familienrecht: Scheidung, Ehegattenunterhalt, Wohnung, Kindesunterhalt, Elternunterhalt

Wir erläutern aus dem Familienrecht und zum Scheidungsverfahren:
 Ehescheidung (Trennungsjahr, Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich)

 Die eheliche Wohnung in der Trennungsphase vor der Scheidung

 Gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung

 Unterhaltsansprüche der Ehegatten (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)

 Unterhaltsansprüche der Kinder gegen ihre Eltern (Kindesunterhalt)

 zum Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle Januar 2011

 Müssen "Kinder" für ihre alten Eltern Elternunterhalt zahlen?


Wenn Sie unsere familienrechtliche Darstellung bewerten, dann berücksichtigen Sie bitte, dass sich dieser Bereich der anwaltlichen Arbeit wegen seiner vielfältigen Probleme, heftiger Meinungsverschiedenheiten in einzelnen Fragestellungen und einer ständig in Bewegung befindlichen Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht kaum verbindlich und nachvollziehbar darstellen lässt.
Dies hat einmal sehr schön der Journalist Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung kommentiert, der dabei von einem Unterhalts-Chaos sprach.
Der Gesetzgeber schafft ständig Neuerungen (und damit zumindest vorübergehend auch Verwirrung unter den Juristen), so bekanntlich im Jahr 2009 im Hinblick auf den Versorgungsausgleich (mit einem neuen Versorgungsausgleichsgesetz, in Kraft ab 01.09.09) und andere Bereiche (Abschaffung der Hausratsverordnung, an deren Stelle ein neuer § 1568 b BGB getreten ist; Verfahrensregelungen in §§ 200 ff. FamFG; in Kraft getreten ab 01.09.09).

Am 09.07.08 hat der Bundesgerichtshof in zwei wichtigen Entscheidungen übrigens auch seine frühere Rechtsprechung zu den Ausgleichsansprüchen nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausdrücklich geändert. Auch hier gibt es also signifikante Veränderungen.

Viel wichtiger als jede abstrakte Darstellung ist im Familienrecht die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältin und Mandantin. Sie werden als Betroffene(r) das komplexe Unterhaltsrecht nicht sicher handhaben können, fachliche Unterstützung ist in aller Regel unbedingt notwendig. Dies gilt um so mehr, wenn der Streit eskaliert ist.


Familienrechtliche Mandate betreut bei uns meistens - aber nicht nur - Rechtsanwältin Gabriele Münster.
Falls Sie einen Termin wünschen, senden Sie uns am besten eine kurze Email an kanzlei@michaelbertling.de. Rechtsanwältin Münster wird Ihnen dann antworten.