Dienstunfall im Beamtenrecht (Bundesbeamte)
Wir möchten Sie eindringlich bitten, als von einem Dienstunfall
betroffener Beamter sowohl den Unfall als solchen, als auch erst später
erkennbar werdende Unfallfolgen möglichst bald dem Dienstherrn zu melden.
Besonders im Hinblick auf die Posttraumatische Belastungsstörung gilt:
melden Sie diese Unfallfolge möglichst sofort (nach), wenn Ihnen ein Arzt /
Therapeut erstmals eine solche Diagnose mitteilt.
Die Dienstunfallfürsorge der Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz und in Spezialgesetzen geregelt.
Die spezialgesetzlichen Regelungen, zum Beispiel im Gesetz über den
Auswärtigen Dienst (GAD), lassen wir außer Betracht und konzentrieren uns auf das Beamtenversorgungsgesetz.
Aber wir müssen darauf hinweisen, dass die Länder diese Materie nun jeweils selbst regeln können.
Hamburg hat davon zum Beispiel Ende Januar 2010 Gebrauch gemacht. So gibt es
jetzt also ein Bundesbeamtenversorgungsgesetz und Landesbeamtenversorgungsgesetze.
Die Dienstunfallfürsorge findet sich zum Beispiel in
§§ 44 ff. Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg,
Art. 45 ff. Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz mit einer eigenen
Bayerischen Heilverfahrensordnung,
§§ 33 ff. Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz,
§§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz-Überleitungsfassung Schleswig-Holstein.
Nachstehend finden Sie als betroffener Beamter eine Sammlung von links, damit Sie einzelne Themen aus dem Bereich der Dienstunfallfürsorge näher betrachten können.
Am Ende einige Beispiele aus der Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht der Beamten.
Alles beruht im wesentlichen noch auf dem in den letzten Jahrzehnten
gewachsenen (Bundes-) Recht der Dienstunfallfürsorge der Beamten in §§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz (Bund).
Hier nun die einzelnen Aspekte, die wir im Hinblick auf den Dienstunfall
beleuchten möchten:
Die Dienstunfallfürsorge für Beamte in §§ 30 ff.
Beamtenversorgungsgesetz
Der Dienstunfall des Beamten (Begriff des Dienstunfalls)
Dienstunfallmeldung / beachten Sie Ausschlussfristen!
Anerkennung durch Bescheid
Dienstunfall und Alkohol - Problem der "Lösung vom Dienst"
oft umstritten: die Kausalität zwischen
Dienstunfall und Leiden / Dienstunfähigkeit
besonders problematisch: psychische
Belastungssituationen als Dienstunfall
Berufskrankheit und Dienstunfall
Qualifizierter Dienstunfall -
-
Rechtsprechungsbeispiel: VG Stuttgart-
Rechtsprechungsbeispiel: VG Mainz
Gesetz: §§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz (Bund)
gesetzliche Regelung in Hamburg ab 2010 (Gesetzestext)
Erschwerniszulagenverordnung: Weiterzahlung bestimmter Zulagen nach Dienstunfall
Rechtsprechungsbeispiele zum Dienstunfallrecht
Ein Wespenstich - kein Dienstunfall
Zeckenbiss Dienstunfall oder nicht?
Imbiss im Kollegenkreis ("Einstand") ist keine dienstliche Veranstaltung
Dienstunfall einer Lehrerin auf Klassenreise
(beim Duschen)
Vergeltungsangriff / Amoklauf in Schule / PTBS
Mobbing wird nicht als Dienstunfall anerkannt (VG Göttingen)
im konkreten Fall kein Dienstunfall im Arbeitszimmer zu Hause
Rechtssprechungsbeispiel zum Dienstunfallruhegehalt (VG Hamburg)
Rechtssprechungsbeispiel zum Dienstunfallruhegehalt (OVG NRW)
Hinweis auf Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Dienstunfallruhegehalt
Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Wegeunfall
OVG Saarlouis: nicht freigegebener Waldweg als Schleichweg
zum Dienst
Keine Kausalität zwischen Sturz bei Dienstunfall und Wirbelsäulenbeschwerden (VG Darmstadt)
Keine Kausalität zwischen Auffahrunfall und Wirbelsäulenbeschwerden (VG
Koblenz)
Problem für den Beamten: Riss der Achillessehne
Noch eine Anmerkung:
Kennzeichnend für die anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem
Dienstunfall eines Beamten ist, dass häufig nicht die Auslegung des
Rechts der Dienstunfallfürsorge problematisch ist, sondern vielmehr die medizinische
Einschätzung der Frage, ob eine im Dienst erlittene gesundheitliche
Beeinträchtigung wirklich Unfallfolge ist oder Folge angeborener
Erkrankungen, degenerativer
Veränderungen oder privater Unfälle.
Oder zum Beispiel die medizinische Frage, ob es aufgrund bestimmter Vorfälle
überhaupt zu einer Posttraumatischen Belastungsstörung kommen kann.
Als Rechtsfrage ist im Recht des Dienstunfalls häufig die Verteilung des
Dienstunfallrisikos zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten zu bewerten,
die sich in den Worten des Beamtenversorgungsgesetzes niederschlägt, dass
sich der Dienstunfall "in Ausübung oder infolge des Dienstes ereignet" haben
müsse.
Am 29.10.09 verhandelte das
Bundesverwaltungsgericht - 2 C 134.07 - einen
Fall, in dem es um einen Amoklauf an einer Schule geht. Kann ein Lehrer
einen Dienstunfall erlitten haben, obwohl er während der Gewalttat gar nicht
anwesend war, dann aber mit den schrecklichen Folgen konfrontiert wurde -
und erfuhr, dass der Täter es wahrscheinlich auf ihn abgesehen hatte?