Dienstunfall im Beamtenrecht (Bundesbeamte)

Wir möchten Sie eindringlich bitten, als von einem Dienstunfall betroffener Beamter sowohl den Unfall als solchen, als auch erst später erkennbar werdende Unfallfolgen möglichst bald dem Dienstherrn zu melden.

Besonders im Hinblick auf die Posttraumatische Belastungsstörung gilt: melden Sie diese Unfallfolge möglichst sofort (nach), wenn Ihnen ein Arzt / Therapeut erstmals eine solche Diagnose mitteilt.
Die Dienstunfallfürsorge der Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz und in Spezialgesetzen geregelt.
Die spezialgesetzlichen Regelungen, zum Beispiel im Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD), lassen wir außer Betracht und konzentrieren uns auf das Beamtenversorgungsgesetz.
Aber wir müssen darauf hinweisen, dass die Länder diese Materie nun jeweils selbst regeln können.
Hamburg hat davon zum Beispiel Ende Januar 2010 Gebrauch gemacht. So gibt es jetzt also ein Bundesbeamtenversorgungsgesetz und Landesbeamtenversorgungsgesetze.
Die Dienstunfallfürsorge findet sich zum Beispiel in
§§ 44 ff. Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg,
Art. 45 ff. Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz mit einer eigenen Bayerischen Heilverfahrensordnung,
§§ 33 ff. Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz,
§§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz-Überleitungsfassung Schleswig-Holstein.


Nachstehend finden Sie als betroffener Beamter eine Sammlung von links, damit Sie einzelne Themen aus dem Bereich der Dienstunfallfürsorge näher betrachten können.
Am Ende einige Beispiele aus der Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht der Beamten.
Alles beruht im wesentlichen noch auf dem in den letzten Jahrzehnten gewachsenen (Bundes-) Recht der Dienstunfallfürsorge der Beamten in §§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz (Bund).

Hier nun die einzelnen Aspekte, die wir im Hinblick auf den Dienstunfall beleuchten möchten:

Die Dienstunfallfürsorge für Beamte in §§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz
Der Dienstunfall des Beamten (Begriff des Dienstunfalls)
Dienstunfallmeldung / beachten Sie Ausschlussfristen!
Anerkennung durch Bescheid
Dienstunfall und Alkohol - Problem der "Lösung vom Dienst"
oft umstritten: die Kausalität zwischen Dienstunfall und Leiden / Dienstunfähigkeit
besonders problematisch: psychische Belastungssituationen als Dienstunfall
Berufskrankheit und Dienstunfall

Qualifizierter Dienstunfall     -
-    Rechtsprechungsbeispiel: VG Stuttgart
-    Rechtsprechungsbeispiel: VG Mainz
Gesetz: §§ 30 ff.  Beamtenversorgungsgesetz (Bund)
gesetzliche Regelung in Hamburg ab 2010 (Gesetzestext)
Erschwerniszulagenverordnung: Weiterzahlung bestimmter Zulagen nach Dienstunfall

Rechtsprechungsbeispiele zum Dienstunfallrecht
Ein Wespenstich - kein Dienstunfall
Zeckenbiss Dienstunfall oder nicht?
Imbiss im Kollegenkreis ("Einstand") ist keine dienstliche Veranstaltung
Dienstunfall einer Lehrerin auf Klassenreise (beim Duschen)
Vergeltungsangriff / Amoklauf in Schule / PTBS
Mobbing wird nicht als Dienstunfall anerkannt (VG Göttingen)
im konkreten Fall kein Dienstunfall im Arbeitszimmer zu Hause
Rechtssprechungsbeispiel zum Dienstunfallruhegehalt (VG Hamburg)
Rechtssprechungsbeispiel zum Dienstunfallruhegehalt (OVG NRW)
Hinweis auf Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Dienstunfallruhegehalt
Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Wegeunfall
OVG Saarlouis: nicht freigegebener Waldweg als Schleichweg zum Dienst

Keine Kausalität zwischen Sturz bei Dienstunfall und Wirbelsäulenbeschwerden (VG Darmstadt)

Keine Kausalität zwischen Auffahrunfall und Wirbelsäulenbeschwerden (VG Koblenz)

Problem für den Beamten: Riss der Achillessehne

Noch eine Anmerkung:
Kennzeichnend für die anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Dienstunfall eines Beamten ist, dass häufig nicht die Auslegung des Rechts der Dienstunfallfürsorge problematisch ist, sondern vielmehr die medizinische Einschätzung der Frage, ob eine im Dienst erlittene gesundheitliche Beeinträchtigung wirklich Unfallfolge ist oder Folge angeborener Erkrankungen, degenerativer Veränderungen oder privater Unfälle.
Oder zum Beispiel die medizinische Frage, ob es aufgrund bestimmter Vorfälle überhaupt zu einer Posttraumatischen Belastungsstörung kommen kann.

Als Rechtsfrage ist im Recht des Dienstunfalls häufig die Verteilung des Dienstunfallrisikos zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten zu bewerten, die sich in den Worten des Beamtenversorgungsgesetzes niederschlägt, dass sich der Dienstunfall "in Ausübung oder infolge des Dienstes ereignet" haben müsse.

Am 29.10.09 verhandelte das  Bundesverwaltungsgericht - 2 C 134.07 - einen Fall, in dem es um einen Amoklauf an einer Schule geht. Kann ein Lehrer einen Dienstunfall erlitten haben, obwohl er während der Gewalttat gar nicht anwesend war, dann aber mit den schrecklichen Folgen konfrontiert wurde - und erfuhr, dass der Täter es wahrscheinlich auf ihn abgesehen hatte?

Beamtengesetze












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