Neues Disziplinarrecht in Niedersachsen ab 01.01.2006
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Das neue Disziplinargesetz des Landes Niedersachsen löste zum 01.01.2006 die bis Ende 2005 geltende Disziplinarordnung ab.

Wir informieren zunächst über folgende Themen:


Neues Disziplinargesetz in Niedersachsen ab 01.01.2006

Der Katalog der nach dem NdsDG zulässigen Disziplinarmaßnahmen


Das behördliche Verfahren Gesetzestext
Einleitung des Disziplinarverfahrens von Amts wegen § 18 NdsDG
Selbstreinigung (Einleitung auf Antrag des Beamten) § 19 NdsDG
Unterrichtung des Beamten über Einleitung § 21 NdsDG
Anwesenheits- und Beweisantragsrecht des Beamten § 25 NdsDG
Abschluss des behördlichen Verfahrens, §§ 32 ff. NdsDG
Abschluss durch Disziplinarverfügung, § 33 NdsDG
Disziplinarklage gegen den Beamten, § 34 NdsDG
Klage des Beamten gegen Verfügung  
Beschleunigungsgebot § 57 NdsDG
  
Suspendierung §§ 38 ff. NdsDG