Beamtenrecht für Bundesbeamte und für Landesbeamte - Gesetze
und Verordnungen
Rahmengesetzgebung
Beamtenstatusgesetz - grundlegende Regelungen / Vorgaben für andere GesetzgeberBundesbeamte
Bundesbeamtengesetz - für BundesbeamteBundesbesoldungsgesetz
Bundeslaufbahnverordnung
Gesetze und Verordnungen der Hansestadt Hamburg
Hamburg - Beamtengesetz für Landesbeamte in HamburgHamburg - Besoldungsgesetz für Landesbeamte Hamburg
Beamtenversorgungsgesetz in Hamburg - Landesbeamte Hamburg
Hamburg - Personalvertretungsgesetz - Auszug
Hamburg - Laufbahnverordnung
Laufbahnverordnung Polizei Hamburg 2010
Hamburg: LVO-Feuerwehr
Laufbahnverordnung Steuerverwaltung Hamburg 2012
Beihilfeverordnung Hamburg - ergänzt § 80 Landesbeamtengesetz
Nebentätigkeitsverordnung Hamburg
Land Niedersachsen
Niedersachsen - Beamtengesetz für Landesbeamte und Gleichgestellte Niedersachsen: Laufbahnverordnung
Land Schleswig-Holstein
Landesbeamtengesetz Schleswig-HolsteinDas Beamtenrecht bzw. das Dienstrecht ist unübersichtlicher geworden, seitdem die Kompetenzen im Beamtenrecht zwischen Bund und Ländern im Jahr 2006 neu zugeschnitten wurden, als man das Grundgesetz änderte (sogenannte Föderalismusreform).
Das Beamtenrecht ist jetzt stärker in regionale Regelungen aufgespalten.
Auch Besoldung und Versorgung können die Länder jetzt in eigener Regie ordnen.
Man erwartet allerdings nicht, dass es in der Beamtenversorgung (also für die Ruhestandsbeamten und ihre Hinterbliebenen bzw. im Dienstunfallrecht) wesentliche Unterschiede geben wird. Aber über die Regelung der Besoldung (und das Laufbahnrecht) der Beamten kann sich jetzt Konkurrenz zwischen den verschiedenen Dienstherren entwickeln.
Wir bieten im übrigen Informationen zu folgenden Themenkreisen des Beamtenrechts:
Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung
Amtshaftung des Staates und Regress gegen den Beamten,
Schadensersatzpflicht des Beamten
Beamtenversorgung (Pension, Ruhegehalt, Versorgungsausgleich)
Beförderung, Beförderungsauswahl unter Beamten, Konkurrentenschutz:
Das Leistungsprinzip nach Art. 33 GG und seine Handhabung im Beamtenrecht
Besoldungsrecht
Beurteilung, dienstliche
Dienstfähigkeit, Teildienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht
Dienstunfall
Eignung des Beamten, insbesondere auch die gesundheitliche Eignung im Beamtenrecht
Entlassung des Beamten und Beendigung des Beamtenverhältnisses auf andere Art
Konkurrentenschutz: das Leistungsprinzip nach Art. 33 GG (s. oben: Beförderung)
Rückforderung von Bezügen von Beamten nach § 12 BBesG
Umsetzung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung des Beamten
Zwangsbeurlaubung des Beamten (Verbot des Führens der Dienstgeschäfte)
nach § 39 Beamtenstatusgesetz / § 66 Bundesbeamtengesetz / § 48 HmbBG
Rechtsprechung zum Beamtenrecht