Disziplinarrecht in Hamburg
Dieser Teil unserer Seite befasst sich mit dem Disziplinargesetz der Hansestadt Hamburg,
also mit dem Disziplinarrecht, dem ein Beamter der Hansestadt Hamburg unterworfen ist.
Da es spezielle Kommentierungen zum Disziplinarrecht der Hansestadt Hamburg nicht gibt, gründet sich die Darstellung auf die Erfahrungen eines im Disziplinarrecht tätigen Rechtsanwalts, auf Kommentierungen zum Bundesdisziplinarrecht und auf Entscheidungen verschiedener Verwaltungsgerichte. Das Disziplinarrecht wird ganz maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprägt.
Falls es Ihnen um die Besonderheiten bezüglich der Beamten auf Probe und der Beamten auf Widerruf geht, suchen Sie bitte den Einstieg über die Seite ► Beamte auf Probe im Bundesdisziplinarrecht.
Die Themen dieser Seite:
Gesetzliche Grundlagen für das Disziplinarrecht in Hamburg
Disziplinargesetz in Hamburg: Gesetzesänderungen am 01.03.04 und später
Disziplinargesetz in Hamburg: Text in vollständiger Form
Was ist ein Dienstvergehen eines Beamten?
Die Einheit des Dienstvergehens
Disziplinargesetz in Hamburg: Gesetzesänderungen am 01.03.04 und später
Disziplinargesetz in Hamburg: Text in vollständiger Form
Was ist ein Dienstvergehen eines Beamten?
Die Einheit des Dienstvergehens
Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es nach dem HmbDG?
Disziplinarmaßnahmen nach dem HmbDG: Übersicht
- Verweis
- Geldbuße
- Kürzung der Bezüge des Beamten
- Zurückstufung des Beamten
- Entfernung aus dem Dienst
- Kürzung des Ruhegehalts
- Aberkennung des Ruhegehalts
Zumessungsregeln für die Disziplinarmaßnahme: § 11 HmbDG
Disziplinarmaßnahmen nach dem HmbDG: Übersicht
- Verweis
- Geldbuße
- Kürzung der Bezüge des Beamten
- Zurückstufung des Beamten
- Entfernung aus dem Dienst
- Kürzung des Ruhegehalts
- Aberkennung des Ruhegehalts
Zumessungsregeln für die Disziplinarmaßnahme: § 11 HmbDG
Falls Sie etwas über die Einleitung des Disziplinarverfahrens lesen möchten:
Einleitung des Disziplinarverfahrens durch den Dienstherrn - § 23 HmbDG
Anforderungen an die Bestimmtheit der Einleitungsverfügung des Dienstherrn
Selbstreinigungsverfahren auf Antrag des Beamten - § 24 HmbDG
Der Verteidiger (bzw. der bevollmächtigte Rechtsanwalt) des Beamten.
Einleitung des Disziplinarverfahrens durch den Dienstherrn - § 23 HmbDG
Anforderungen an die Bestimmtheit der Einleitungsverfügung des Dienstherrn
Selbstreinigungsverfahren auf Antrag des Beamten - § 24 HmbDG
Der Verteidiger (bzw. der bevollmächtigte Rechtsanwalt) des Beamten.
Das behördliche Disziplinarverfahren
Die erste Anhörung des Beamten nach Einleitung desDisziplinarverfahrens
Das Akteneinsichtsrecht.
Das Teilnahmerecht des Verteidigers/Bevollmächtigten.
Das Teilnahmerecht des Beamten.
Ladung des Beamten und des in der Disziplinarsache Bevollmächtigten.
Verwertung anderer Akten
Das Beweisantragsrecht des Beamten.
Durchsuchungshandlungen.
Das wesentliche Ergebnis und das Recht des Beamten auf abschließende Äußerung.
Die gesetzliche Frist zum Abschluss des Verfahrens.
Die erste Anhörung des Beamten nach Einleitung desDisziplinarverfahrens
Das Akteneinsichtsrecht.
Das Teilnahmerecht des Verteidigers/Bevollmächtigten.
Das Teilnahmerecht des Beamten.
Ladung des Beamten und des in der Disziplinarsache Bevollmächtigten.
Verwertung anderer Akten
Das Beweisantragsrecht des Beamten.
Durchsuchungshandlungen.
Das wesentliche Ergebnis und das Recht des Beamten auf abschließende Äußerung.
Die gesetzliche Frist zum Abschluss des Verfahrens.
Das Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren
Das gerichtliche Verfahren (Klage des Dienstherrn gegen den Beamten)
Die Disziplinarklage des Dienstherrn gegen den Beamten
Die Klagerwiderung innerhalb von zwei Monaten
Berufung zum Oberverwaltungsgericht im Disziplinarklageverfahren
Revision gegen Berufungsurteil
Die Disziplinarklage des Dienstherrn gegen den Beamten
Die Klagerwiderung innerhalb von zwei Monaten
Berufung zum Oberverwaltungsgericht im Disziplinarklageverfahren
Revision gegen Berufungsurteil
Besonderheiten und spezielle Probleme
Das Verhältnis zwischen Strafverfahren und Disziplinarverfahren.
Bindung an Ergebnisse anderer Verfahren
Erläuterungen zur Suspendierung I
Erläuterungen zur Suspendierung II
Suspendierung des Beamten: Der Gesetzestext
beamtenrechtliche Folgen Personalakte / Eintragung
Entschädigungsregelung
Kronzeugenregelung
Das Verhältnis zwischen Strafverfahren und Disziplinarverfahren.
Bindung an Ergebnisse anderer Verfahren
Erläuterungen zur Suspendierung I
Erläuterungen zur Suspendierung II
Suspendierung des Beamten: Der Gesetzestext
beamtenrechtliche Folgen Personalakte / Eintragung
Entschädigungsregelung
Kronzeugenregelung