Die Ehescheidung
Das gerichtliche Scheidungsverfahren beginnt damit, dass bei dem Familiengericht
durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für einen der Ehegatten ein Scheidungsantrag gestellt
wird.
Für das Ehescheidungsverfahren gelten die
Verfahrensregeln im FamFG.
Im Scheidungsantrag muss der Antragsteller angeben, ob sich die Ehegatten über die Regelung der elterlichen
Sorge, des Umgangs mit den Kindern und des Unterhalts verständigt bzw.
geeinigt haben. Man möchte möglichst schon vor Einleitung des
Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder geklärt sehen.