Das Getrenntleben und die Ehescheidung
Das gerichtliche Scheidungsverfahren beginnt damit, dass bei dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für einen der Ehegatten ein Scheidungsantrag gestellt wird.
Für das Ehescheidungsverfahren gelten die ► Verfahrensregeln im FamFG.
Im Scheidungsantrag muss der Antragsteller angeben, ob sich die Ehegatten über die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit den Kindern und des Unterhalts verständigt bzw. geeinigt haben. Man möchte möglichst schon vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder geklärt sehen.
Es dürfte sich von selbst verstehen, dass die Klärung der Rechtsfragen in aller Regel schon lange vor Einreichung des Scheidungsantrags beginnt.
Ein Scheidungsverfahren sollte vernünftig vorbereitet werden.
Gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung: das Scheitern der Ehe
Das Trennungsjahr: eine Ehescheidung ist nach einem Jahr Getrenntleben möglich.
Was bedeutet: Getrenntleben?
frühere Scheidung nur bei unzumutbarer Härte
Das Trennungsjahr: eine Ehescheidung ist nach einem Jahr Getrenntleben möglich.
Was bedeutet: Getrenntleben?
frühere Scheidung nur bei unzumutbarer Härte
Die Folgen des Getrenntlebens / was ist zu regeln?
Trennungsfolgen: Übersicht
Trennungsunterhalt für den Ehegatten bis zur Scheidung
Mietwohnung bei Trennung
Aufteilung des Hausrats
Steuerliche Folgen des Getrenntlebens (Lohnsteuerklasse, Realsplitting)
Ehegattenunterhalt während der Trennung
Trennungsfolgen: Übersicht
Trennungsunterhalt für den Ehegatten bis zur Scheidung
Mietwohnung bei Trennung
Aufteilung des Hausrats
Steuerliche Folgen des Getrenntlebens (Lohnsteuerklasse, Realsplitting)
Ehegattenunterhalt während der Trennung
Das Scheidungsverfahren
Den Scheidungsantrag stellt ein Rechtsanwalt bei dem Familiengericht
Der Zugewinnausgleich im Zusammenhang mit der Ehescheidung
gemeinsame Eigentumswohnung / gemeinsames Haus
Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren
Versorgungsausgleich: beziehen Sie schon Rente oder Pension?
Den Scheidungsantrag stellt ein Rechtsanwalt bei dem Familiengericht
Der Zugewinnausgleich im Zusammenhang mit der Ehescheidung
gemeinsame Eigentumswohnung / gemeinsames Haus
Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren
Versorgungsausgleich: beziehen Sie schon Rente oder Pension?
Folgen der Scheidung, insbesondere für Beamte
erbrechtliche Folgen der Scheidung (und eventuell schon des Scheidungsantrags)
Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung muss geregelt werden.
Beamtenehegatten verlieren den Beihilfeanspruch
Beachten Sie auch die eventuellen Auswirkungen auf den Familienzuschlag für Beamte
erbrechtliche Folgen der Scheidung (und eventuell schon des Scheidungsantrags)
Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung muss geregelt werden.
Beamtenehegatten verlieren den Beihilfeanspruch
Beachten Sie auch die eventuellen Auswirkungen auf den Familienzuschlag für Beamte