Begriff der Eignung im Beamtenrecht

Der Begriff der Eignung des Beamten ist ein Rechtsbegriff, der unterschiedlich gebraucht wird.
Im engeren Sinne umfasst er die
- körperliche (gesundheitliche),
- geistige und
- charakterliche Eignung.

Hierunter fallen anlage- und entwicklungsbedingte Persönlichkeitsmerkmale wie Begabung, physische und psychische Kräfte sowie emotionale und intellektuelle Voraussetzungen der Persönlichkeit im allgemeinen.

Der Begriff der Eignung hat in weiten Teilen Beührungspunkte mit dem Begriff der Dienstfähigkeit.
Die Frage nach der Eignung ist dabei eher zukunftsgewandt: Ist der Beamte für eine Beförderungsposition geeignet, wird der Beamte auf Probe bis zur Pensionierung durchhalten, wenn er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird?

Die körperliche Eignung wird durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis festgestellt.
Dabei gibt es für bestimmte Berufsgruppen (Feuerwehr, Polizei, Strafvollzug, ...) längere Regelwerke, in denen die Anforderungen genau beschrieben sind.
Die Hansestadt Hamburg hat die Aufgabe der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung ihrem Personalärztlichen Dienst übertragen, über dessen Kompetenz und Neutralität man streiten kann bzw. als Anwalt immer wieder streiten muss.

Das Land Schleswig-Holstein hat die folgende Vorschrift in sein Landesbeamtengesetz aufgenommen:

§ 10 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein:


(1) ...
(2) Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein anderes Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis mit dem Ziel der späteren Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist aufgrund eines ärztlichen Gutachtens (§ 44) festzustellen.


Deckungsgleich praktisch  § 10 Abs. 2 Hamburgisches Landesbeamtengesetz
und  ganz ähnlich § 9 Abs. 2 LBG Niedersachsen


Die geistige (intellektuelle) Eignung wird durch (gelegentlich sogar wissenschaftlich fundierte) Auswahltests oder zum Beispiel durch ein Einstellungsgespräch ermittelt.
Im Hinblick auf die charakterliche Eignung holt man zum Beispiel Führungszeugnisse ein, fragt nach Vorstrafen oder anhängigen Ermittlungsverfahren, nach früherer Stasi-Tätigkeit ...
Um ein Beispiel zu nennen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart möchte nicht, dass in den Polizeidienst junge Damen eingestellt werden, die früher einmal Tabledance vollführt haben. (Die Entscheidung beleuchtet auch die Gefahren eines unbedachten Internetauftritts für die weitere Zukunft.)

Weitere umstrittene Themen sind und waren das Kopftuchtragen und die Verfassungstreue.
Zur Verfassungstreue von Lehrern ein Urteil des VG Darmstadt.
Weitere Stichworte:

 Gesundheit
 Psychische Probleme

Hinweis: Bitte schauen Sie auch in den Abschnitt  Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit


Die Eignung - in einem weiteren Sinne - wird zum Beispiel bei der Auswahl unter Bewerbern für eine
 Beförderungsstelle zum entscheidenden Kriterium. Aber konfrontiert werden wir mit diesem Problem auch dann oft, wenn ein Beamter zum Beispiel seine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erwartet, die Vorgesetzten aber seine fachlichen Leistungen als ungenügend bewertet haben.

 Höchstaltersgrenzen ordnen wir dem Kapitel Eignung zu, man kann darüber streiten.
Sie zu Hinterfragen war insbesondere nach Einführung des AGG und wegen europarechtlicher Regelungen en vogue. Uns interessiert diese Frage nur am Rande.

Zwei Entscheidungen bieten wir an zum Verhältnis zwischen den Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und der  Berücksichtigung einer Schwerbehinderung.
Beamtengesetze