Begriff der Eignung im Beamtenrecht
Der Begriff der Eignung des Beamten ist ein Rechtsbegriff, der unterschiedlich
gebraucht wird.
Im engeren Sinne umfasst er die
- körperliche (gesundheitliche),
- geistige und
- charakterliche Eignung.
Hierunter fallen anlage- und entwicklungsbedingte Persönlichkeitsmerkmale wie
Begabung, physische und psychische Kräfte sowie emotionale und intellektuelle
Voraussetzungen der Persönlichkeit im allgemeinen.
Der Begriff der Eignung hat in weiten Teilen Beührungspunkte mit dem Begriff der Dienstfähigkeit.
Die Frage nach der Eignung ist dabei eher zukunftsgewandt: Ist der Beamte für eine Beförderungsposition geeignet,
wird der Beamte auf Probe bis zur Pensionierung durchhalten, wenn er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird?
Die körperliche Eignung wird durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis festgestellt.
Dabei gibt es für bestimmte Berufsgruppen (Feuerwehr, Polizei, Strafvollzug,
...) längere Regelwerke, in denen die Anforderungen genau beschrieben sind.
Die Hansestadt Hamburg hat die Aufgabe
der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung ihrem Personalärztlichen Dienst
übertragen, über dessen Kompetenz und Neutralität man streiten kann bzw. als Anwalt immer wieder streiten muss.
Das Land Schleswig-Holstein hat die folgende Vorschrift in sein Landesbeamtengesetz aufgenommen:
§ 10 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein:
(1) ...
(2) Die gesundheitliche Eignung für die
Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein anderes
Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis mit dem Ziel der späteren Verwendung
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist aufgrund eines ärztlichen Gutachtens
(§ 44) festzustellen.
Deckungsgleich praktisch
§ 10 Abs. 2 Hamburgisches Landesbeamtengesetz
und
ganz ähnlich § 9 Abs. 2
LBG Niedersachsen
Die geistige (intellektuelle) Eignung wird durch (gelegentlich sogar
wissenschaftlich fundierte) Auswahltests oder zum Beispiel durch ein Einstellungsgespräch ermittelt.
Im Hinblick auf die
charakterliche Eignung holt man zum Beispiel Führungszeugnisse
ein, fragt nach Vorstrafen oder anhängigen Ermittlungsverfahren, nach früherer
Stasi-Tätigkeit ...
Um ein Beispiel zu nennen: Das
Verwaltungsgericht Stuttgart möchte nicht, dass in den Polizeidienst junge
Damen eingestellt werden, die früher einmal Tabledance vollführt haben. (Die
Entscheidung beleuchtet auch die Gefahren eines unbedachten
Internetauftritts für die weitere Zukunft.)
Weitere umstrittene Themen sind und waren das Kopftuchtragen und die
Verfassungstreue.
Zur Verfassungstreue von Lehrern ein
Urteil
des VG Darmstadt.
Weitere Stichworte:
Gesundheit
Psychische Probleme
Hinweis: Bitte schauen Sie auch in den Abschnitt
Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Die Eignung - in einem weiteren Sinne - wird zum Beispiel bei der Auswahl
unter Bewerbern für eine
Beförderungsstelle
zum entscheidenden Kriterium. Aber konfrontiert werden wir mit diesem
Problem auch dann oft, wenn ein Beamter zum Beispiel seine Ernennung zum
Beamten auf Lebenszeit erwartet, die Vorgesetzten aber seine fachlichen
Leistungen als ungenügend bewertet haben.
Höchstaltersgrenzen ordnen wir dem Kapitel
Eignung zu, man kann darüber streiten.
Sie zu Hinterfragen war insbesondere nach Einführung des AGG und wegen
europarechtlicher Regelungen en vogue. Uns interessiert diese Frage nur am Rande.
Zwei Entscheidungen bieten wir an zum Verhältnis zwischen den Anforderungen
an die gesundheitliche Eignung und der
Berücksichtigung einer Schwerbehinderung.