Kein Strafbefehl gegen Jugendliche

Im Verfahren gegen Jugendliche ist ein Strafbefehl nicht zulässig.

Gegen Jugendliche darf kein Strafbefehl erlassen werden, § 79 JGG.
Es gibt bei Jugendlichen stattdessen eine besondere Verfahrensart, das vereinfachte Jugendverfahren nach §§ 76 - 78 JGG.