Besoldungsrecht der Beamten: Themen
Die Alimentation der Beamten und der Pensionäre war bundeseinheitlich gesetzlich geregelt, aber seit Mitte 2006 steht den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungsrecht ihrer Beamten zu.
Die Länder können zur Beamtenbesoldung eigene Gesetze erlassen, müssen dabei aber die Grenzen des Art. 33 Absatz 5 GG ("amtsangemessene Alimentation") beachten. Denn das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

Im Zuge der Dienstrechtsneuordnung wurde das Bundesbesoldungsgesetz in Teilen verändert.
Hamburg hat ab 2010 ein eigenes
 Landesbesoldungsgesetz Hamburg.
Probleme mit der Besoldung haben zur Zeit die Beamten der Postnachfolgeunternehmen.

 Das Bundesverwaltungsgericht hält die Besoldung der bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten für verfassungswidrig.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage steht bevor.
Dabei geht es im Jahr 2009 zum einen um den Zeitraum bis zum 30.06.09 (Sonderzahlung?) und sodann um die Anwendung der nach § 78 BBesG abgesenkten Besoldungstabellen ab 01.07.09.

Weitere besoldungsrechtlichen Themen sind:

 höhere Besoldung bei höherwertiger Tätigkeit?

 Familienzuschlag?

 Die Besoldung kinderreicher Beamter ist zu niedrig!

Ferner sind Fälle der Rückforderung überzahlter Bezügebestandteile ein immer wieder ins Blickfeld geratendes Thema. Dazu in der Navigationsleiste rechts unsere Rubrik  Rückforderung.


Mit der Frage der  Polizeizulage für Zollbeamte befasst sich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2008.
Ferner gibt es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.08.11 zur Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich die Internetseiten der für die Besoldung der Beamten in Hamburg und Niedersachsen zuständigen Institutionen, z. B. des ZPD Hamburg. Dort finden Sie deutlich mehr Informationen als bei uns und u. a. einen Hinweis auf die Möglichkeit, das eigene Ruhegehalt zu berechnen.
Beamtengesetze