Besoldungsrecht der Beamten: Themen
Die Alimentation der Beamten und der Pensionäre war bundeseinheitlich gesetzlich geregelt,
aber seit Mitte 2006 steht den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für das
Besoldungsrecht ihrer Beamten zu.
Die Länder können zur Beamtenbesoldung eigene Gesetze erlassen, müssen dabei aber die Grenzen des
Art. 33 Absatz 5 GG ("amtsangemessene Alimentation") beachten.
Denn das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des
Berufsbeamtentums.
Im Zuge der Dienstrechtsneuordnung wurde das Bundesbesoldungsgesetz in Teilen verändert.
Hamburg hat ab 2010 ein eigenes
Landesbesoldungsgesetz Hamburg.
Probleme mit der Besoldung haben zur Zeit die Beamten der
Postnachfolgeunternehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht hält die
Besoldung der bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten für verfassungswidrig.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage steht bevor.
Dabei geht es im Jahr 2009 zum einen um
den Zeitraum bis zum 30.06.09 (Sonderzahlung?) und sodann um die Anwendung
der nach § 78 BBesG abgesenkten Besoldungstabellen ab 01.07.09.
Weitere besoldungsrechtlichen Themen sind:
höhere Besoldung bei höherwertiger Tätigkeit?
Familienzuschlag?
Die Besoldung kinderreicher Beamter ist zu niedrig!
Ferner sind Fälle der Rückforderung überzahlter Bezügebestandteile ein
immer wieder ins Blickfeld geratendes Thema. Dazu in der Navigationsleiste
rechts unsere Rubrik
Rückforderung.
Mit der Frage der
Polizeizulage
für Zollbeamte befasst sich eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2008.
Ferner gibt es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.08.11
zur Abschaffung der
Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich die Internetseiten der für die Besoldung der Beamten in
Hamburg und Niedersachsen zuständigen Institutionen, z. B. des ZPD
Hamburg. Dort finden Sie deutlich mehr Informationen als bei uns und
u. a. einen Hinweis auf die Möglichkeit, das eigene Ruhegehalt zu
berechnen.