amtsärztliche Untersuchung auf Dienstunfähigkeit: Untersuchung verweigern?


Auf dieser Seite vertreten wir die These, dass ein Beamter eine amtsärztliche / personalärztliche Untersuchung nicht einfach verweigern sollte.

Die Untersuchung beim Amtsarzt bzw. beim Personalarzt muss ein Beamter, dessen Dienstunfähigkeit für möglich gehalten wird, in aller Regel erdulden. Dies haben die Gerichte in vielen Fällen so entschieden.
Anders lautende Entscheidungen sind sehr selten.
Die Gerichte fragen im Grunde nur, ob die Anordnung willkürlich erfolgt ist.

Seien Sie als Beamter also bitte vorsichtig, wenn Sie mit dem Gedanken spielen sollten, sich der Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung zu widersetzen und die Untersuchung ganz einfach zu verweigern.


In dieser Lage sollten Sie sich wirklich objektiv und sachkundig beraten lassen, denn die Weigerung kann Ihnen Nachteile bereiten.
Das OVG Lüneburg weist in einem Beschluss vom 29.01.07, 5 ME 61/07, auf folgendes hin:
"Die Weisung begründet eine Dienstpflicht, deren Nichtbefolgung disziplinarrechtlich verfolgt werden kann, ..."


Und dieser Hinweis auf das Disziplinarrecht erfasst nur einen der rechtlichen Aspekte.
Ihre Weigerung kann nämlich im weiteren Verfahrensgang auch dazu führen, dass man Sie so behandelt, als wäre Ihre Dienstunfähigkeit festgestellt.


Das OVG NRW hat in einem Beschluss vom 17.06.10 - 6 A 2903/09 -
zu dem Thema "Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit bei Verweigerung einer angeordneten fachpsychiatrischen Zusatzbegutachtung" folgenden Leitsatz entwickelt:

"Der Dienstherr darf die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten darauf stützen, dass dieser sich ohne hinreichenden Grund weigert, sich einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen und vom Dienstherrn zulässigerweise angeordneten fachärztlichen Zusatzuntersuchung zu unterziehen."


Diesen Gedanken leiten die Gerichte aus einer Regelung ab, die sich in § 444 ZPO findet.


Mithin sehen wir die Notwendigkeit, dass Sie sich als Betroffene(r) an dieser Stelle wirklich kompetent beraten lassen sollten, da Sie sonst gar nicht überblicken können, welche rechtlichen Nachteile Ihnen in Ihrem Einzelfall drohen können.
Es ist insbesondere nicht mit einer bloßen Weigerung getan.
Wenn es Ihnen ernst ist, müssen an dieser Stelle die Verwaltungsgerichte um eine Entscheidung gebeten werden.
Das allerdings ist ein recht aufwändiges Vorgehen, welches - wie oben erwähnt - nur in seltenen Fällen zum Erfolg führt.


Ein wenig anders können die Dinge zu sehen sein, wenn Sie als vorzeitig pensionierter Beamter aufgefordert werden, sich daraufhin untersuchen zu lassen, ob die Dienstfähigkeit wieder hergestellt ist.
Beamtengesetze