amtsärztliche Untersuchung auf
Dienstunfähigkeit: Untersuchung verweigern?
Auf dieser Seite vertreten wir die These, dass ein Beamter eine
amtsärztliche / personalärztliche Untersuchung nicht einfach verweigern
sollte.
Die Untersuchung beim Amtsarzt bzw. beim Personalarzt muss ein Beamter, dessen
Dienstunfähigkeit für möglich gehalten wird, in aller Regel erdulden. Dies haben
die Gerichte in vielen Fällen so entschieden.
Anders lautende Entscheidungen sind sehr selten.
Die Gerichte fragen im Grunde nur, ob die Anordnung willkürlich
erfolgt ist.
Seien Sie als Beamter also bitte vorsichtig, wenn Sie mit dem Gedanken
spielen sollten, sich der Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung zu
widersetzen und die Untersuchung ganz einfach zu verweigern.
In dieser Lage sollten Sie sich wirklich objektiv und sachkundig beraten
lassen, denn die Weigerung kann Ihnen Nachteile bereiten.
Das OVG Lüneburg weist in einem Beschluss vom 29.01.07, 5 ME 61/07, auf
folgendes hin:
"Die Weisung begründet eine Dienstpflicht, deren Nichtbefolgung
disziplinarrechtlich verfolgt werden kann, ..."
Und dieser Hinweis auf das Disziplinarrecht erfasst nur einen der rechtlichen Aspekte.
Ihre Weigerung kann nämlich im weiteren Verfahrensgang auch dazu führen, dass man Sie so behandelt, als
wäre Ihre Dienstunfähigkeit festgestellt.
Das OVG NRW hat in einem Beschluss vom 17.06.10 - 6 A 2903/09 - zu dem Thema "Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit bei Verweigerung
einer angeordneten fachpsychiatrischen Zusatzbegutachtung" folgenden Leitsatz entwickelt:
"Der Dienstherr darf die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten darauf
stützen, dass dieser sich ohne hinreichenden Grund weigert, sich einer vom Amtsarzt für
erforderlich gehaltenen und vom Dienstherrn zulässigerweise angeordneten fachärztlichen
Zusatzuntersuchung zu unterziehen."
Diesen Gedanken leiten die Gerichte aus einer Regelung ab, die sich in § 444
ZPO findet.
Mithin sehen wir die Notwendigkeit, dass Sie sich als Betroffene(r) an
dieser Stelle wirklich kompetent beraten lassen sollten, da Sie
sonst gar nicht überblicken können, welche rechtlichen Nachteile Ihnen
in Ihrem Einzelfall drohen können.
Es ist insbesondere nicht mit einer bloßen Weigerung getan.
Wenn es Ihnen ernst ist, müssen an dieser Stelle die Verwaltungsgerichte um
eine Entscheidung gebeten werden.
Das allerdings ist ein recht aufwändiges Vorgehen, welches - wie
oben erwähnt - nur in seltenen Fällen zum Erfolg führt.
Ein wenig anders können die Dinge zu sehen sein, wenn Sie als vorzeitig
pensionierter Beamter aufgefordert werden, sich daraufhin untersuchen zu
lassen, ob die Dienstfähigkeit wieder hergestellt ist.