Familienrecht: Unterhalt für minderjährige Kinder
Unterhaltsansprüche der Kinder unter 18 Jahren
In aller Regel haben
minderjährige Kinder gegen ihre Eltern einen Unterhaltsanspruch, der sich
verringern kann, sofern das Kind ein eigenes Einkommen hat und für seinen
Lebensbedarf zumindest teilweise selbst aufkommen kann (§ 1602 II BGB).
1. Der Anspruch auf Betreuung durch die Eltern
Minderjährige Kinder haben einen Anspruch auf Betreuung, den im Regelfall ein Elternteil
befriedigt, sofern die Eltern getrennt leben.
Dadurch genügt dieser Elternteil seiner Unterhaltspflicht.
Man spricht von "Natural-" oder "
Betreuungsunterhalt" oder - mit dem Gesetz, §
1606 BGB - von dem
Unterhaltsbeitrag, der durch "die Pflege und Erziehung des Kindes" erbracht
wird.
Der Betreuungsunterhalt im Sinne des § 1606 III 2 BGB entspricht wertmäßig
in der Regel dem vollen Barunterhalt.
Der betreuende Elternteil braucht deshalb neben dem anderen Elternteil in der Regel
keinen Barunterhalt zu leisten.
2. Der Anspruch auf Barunterhalt
Das Kind hat aber auch einen Anspruch auf finanzielle Mittel, die zu seinem
Unterhalt notwendig sind.
Dieser Anspruch richtet sich meistens gegen den nicht betreuenden Elternteil.
Es besteht ein Anspruch auf
Zahlung von Unterhalt in bar - monatlich im voraus.
Der
Barunterhalt ist ggf. an den betreuenden Elternteil zu zahlen.
Seine Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes,
dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Anzahl der Kinder bzw. sonstigen Unterhaltsberechtigten, wobei Kinder
in mancherlei Hinsicht Vorrang haben.
Die Höhe des Barunterhalts entnimmt man grundsätzlich Tabellen, von denen die
"
Düsseldorfer Tabelle" des Oberlandesgerichts
Düsseldorf am häufigsten herangezogen wird.
3. Die gesetzliche Regelung:
§ 1606 BGB: Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
(1) ...
(2) ...
(3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und
Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges
unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des
Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.