Beamtenrecht für Bundesbeamte und Landesbeamte - häufig
gestellte Fragen
Ich bin Beamter auf Probe oder auf Widerruf. Man will mich entlassen.
Was läuft ab?
Es gibt verschiedene
Gründe, aus denen ein Beamter auf
Widerruf oder auf Probe entlassen werden
kann.
Der Dienstherr, also meistens die Personalabteilung, wird Sie zuvor über die
Absicht unterrichten, Sie zu entlassen. Man hat Sie nämlich anzuhören, Ihnen
also rechtliches Gehör anzubieten.
In dieser Phase können Sie sich an den Personalrat und/oder an einen Rechtsanwalt
wenden.
Sie sollten auf jeden Fall Akteneinsicht nehmen oder nehmen lassen und sich
sorgfältig mit den in der Akte befindlichen Berichten, Vermerken, Stellungnahmen
usw. auseinander setzen.
Ist etwas falsch dargestellt?
Gibt es Zeugen oder Beweismittel für Ihre Version?
Sie können sich mündlich äußern oder schriftlich Stellung nehmen.
Ein Anwalt wird meistens einen Schriftsatz einreichen. Er ist darauf angewiesen,
dass Sie ihn informieren.
Der Dienstherr hält vielleicht an der Absicht fest, Sie zu entlassen, und bittet den
Personalrat um Zustimmung.
Der Personalrat stimmt in seiner nächsten Sitzung ab und dann wird Ihnen der
Dienstherr ggf. die Entlassungsverfügung zustellen.
Gegen eine Entlassungsverfügung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch
erheben.
[Bitte beachten Sie bei der Frage, ob zunächst Widerspruch zu erheben ist,
landesgesetzliche Sonderregelungen. Lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung
genau!]
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, so können Sie Klage bei dem
Verwaltungsgericht erheben.
In diesem Stadium ist es für Sie von entscheidender Bedeutung, ob die sofortige
Vollziehung der Entlassungsverfügung angeordnet wurde oder nicht.
Danach entscheidet sich, ob Sie während des Widerspruchs- und Klagverfahrens
noch weiter arbeiten können oder nicht, ob Sie noch weiter Gehalt bekommen oder
nicht.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung können Sie durch das Verwaltungsgericht
überprüfen lassen.
Es ist ein Antrag nach § 80 VwGO einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass das Beamtenverhältnis unter Umständen
kraft Gesetzes nach Ableistung des
Vorbereitungsdienstes endet, ohne dass es einer Entlassung bedarf. Dann
stellt sich nur die Frage, ob Sie einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie
Entscheidung über die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe geltend
machen können.
In besonderen Fällen wird vor der Entlassung
ein Verbot des Führens
der Dienstgeschäfte ausgesprochen.