Beamtenrecht: dienstliche Beurteilung des Beamten
Das Recht der dienstlichen Beurteilung der Beamten hat uns schon oft beschäftigt.
Wir übernehmen in diesem Bereich indessen nicht jedes Mandat.
Der Schwerpunkt unserer beamtenrechtlichen Tätigkeit liegt eindeutig in anderen Bereichen.
Wir bieten hier nur folgende Themen zum Recht der dienstlichen Beurteilung des Beamten an, die vielleicht einen ersten Einstieg in die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen.
Wenn Sie eine dienstliche Beurteilung anfechten wollen, sollten Sie bedenken, dass Sie persönlich betroffen und im prozessualen Sinne Partei sind, während die Beurteiler grundsätzlich als unvoreingenommen angesehen werden und im prozessualen Sinne Zeugen sein können.
Themen aus dem Recht der dienstlichen Beurteilung des Beamten:
Aktuell: Beurteilungen
bei Telekom
Allgemeine Überlegungen zum Recht der dienstlichen Beurteilung des Beamten (Grundlagen)
Bundesbeamtengesetz, Bundeslaufbahnverordnung
Landesrecht Hamburg
LVO Niedersachsen
Bedeutung von Richtlinien
Allgemeine Überlegungen zum Recht der dienstlichen Beurteilung des Beamten (Grundlagen)
Bundesbeamtengesetz, Bundeslaufbahnverordnung
Landesrecht Hamburg
LVO Niedersachsen
Bedeutung von Richtlinien
Formelles zur Anfechtung der dienstlichen Beurteilung des Beamten
Anfechtung der dienstlichen Beurteilung, Widerspruch gegen die Beurteilung
Das Anfechtungsrecht kann durch Zeitablauf / Verwirkung verloren gehen
Gerichtliche Kontrolldichte: die Gerichte können nicht alles überprüfen
Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für eine Anfechtung der Beurteilung
Einzelheiten zum Recht der Beurteilung
Welcher Beurteilungszeitraum ist zu wählen?
Sind im Beurteilungszeitraum Personalgespräche zu führen?
Maßstabskonferenzen als Mittel der Objektivierung der Beurteilungen?
Erst- und Zweitbeurteiler, Begründung von Abweichungen
- Ist eine Voreingenommenheit / Befangenheit der Beurteiler gegeben?
Ist die Verschlechterung der Beurteilung nach einer Beförderung zulässig?
Vorgaben von Quoten und Richtwerten für Beurteilungen / Gaußsche Kurve
Die starre Bindung an vorgegebene Quoten produziert Quotenopfer
Beurteilung nur mit Punkten bzw. Noten ohne Text
Nachzeichnung des beruflichen Wegs, Fortschreibung früherer Beurteilungen
besondere Regeln für schwerbehinderte Beamte