Beamtenrecht: dienstliche Beurteilung des Beamten
Das Recht der dienstlichen Beurteilung der Beamten hat uns schon oft beschäftigt.
Wir übernehmen in diesem Bereich indessen nicht jedes Mandat.
Der Schwerpunkt unserer beamtenrechtlichen Tätigkeit liegt eindeutig in
anderen Bereichen.
Wir bieten hier nur folgende Themen zum Recht der dienstlichen Beurteilung
des Beamten an, die vielleicht einen ersten Einstieg
in die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen.
Wenn Sie eine dienstliche Beurteilung anfechten wollen, sollten Sie bedenken, dass Sie persönlich betroffen und im prozessualen Sinne Partei
sind, während die Beurteiler grundsätzlich als unvoreingenommen angesehen
werden und im prozessualen Sinne Zeugen sein können.