Beamtenversorgung: häufig gestellte Fragen
Frage: Bei meiner Scheidung wurde entschieden, dass auf meine Ehefrau Versorgungsanwartschaften in Höhe von EUR 500,00 übertragen werden. Jetzt erhalte ich Pension und man zieht mir EUR 650,00 monatlich ab. Kann das richtig sein?
Antwort: Ja, das kann richtig sein. Denn der früher übertragene Betrag wird nach seinem heutigen Wert angesetzt. Steigerungen der Beamtenversorgung in den vergangenen Jahren führten also zu entsprechender Anhebung des Betrages.