Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre (erwachsenen) Kinder - Elternunterhalt

Worum geht es bei diesem Abschnitt "Elternunterhalt" im familienrechtlichen Teil unserer Seite?

Um die rechtliche Bewältigung eines in jeder Hinsicht bedrückenden Problems, nämlich der meistens durch Behörden betriebenen Heranziehung zur Beteiligung an den Kosten einer Heimunterbringung usw.

Wir möchten einen ersten Eindruck von den familienrechtlichen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen vermitteln und einige spezielle Probleme ansprechen.

Unterhalt zahlen für die alten Eltern?
Daran denken viele von uns jedenfalls nicht als rechtliche Fragestellung.
Wir kümmern uns um unsere Eltern, pflegen sie vielleicht im Alter. Aber eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen des Elternunterhalts? Das war früher eine sehr seltene Konstellation und auch heute ergibt sich das Problem Elternunterhalt meist nur dann, wenn Behörden ins Spiel kommen und versuchen, die übergeleiteten oder übergegangenen Unterhaltsansprüche der Eltern gegen die Kinder durchzusetzen.


Das Problem des Elternunterhalts hat noch vor wenigen Jahrzehnten niemand ernsthaft bedacht, weil wir meinten, die Renten seien sicher. Und eine Pflegeversicherung hat man doch auch eingeführt, um die Kosten der Pflege aufzufangen ...
Nun, das hat nicht so recht funktioniert und deshalb wird immer häufiger verlangt, dass die Angehörigen für alte, pflegebedürftige Eltern, die im Heim leben, Unterhalt leisten sollen.
Der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder, den es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch durchaus geben kann, wird dann in aller Regel durch Dritte - nämlich durch Behörden - geltend gemacht.

Viele Familien verunsichert es sehr, dass die Sandwich-Generation, die zwischen den Kindern und den Großeltern steht, für die Pflege der älteren Generation bzw. für deren Kosten herangezogen werden soll. Um den Fall der Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen, ganz beträchtlichen Kosten (u. a. der Heimunterbringung) geht es jedenfalls meistens bei dem Thema Elternunterhalt.
Wir schlagen uns dann mit Ämtern und Behörden herum und tauschen endlose, komplizierte Berechnungen aus.

Ausgangspunkt:
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht Unterhalt für Eltern als Form des Verwandtenunterhalts vor - und zwar schon seit mehr als 100 Jahren.
Einige Informationen zu Fragen des Elternunterhalts finden Sie über die nachfolgenden Links. Dabei wissen wir durchaus, dass es sich nicht um eine umfassende Darstellung des Themas Elternunterhalt handelt, sondern nur um einen ersten Einstieg in die Problematik. Alles weitere muss dann der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwältin im konkreten Fall überlassen bleiben.

Unter den Gerichtsentscheidungen befasst sich die des  BGH vom 29.01.10 mit der Übergabe von Grundeigentum an die Kinder gegen Übergabevertrag / Pflegevertrag. Wie ist der Vertrag zu handhaben, wenn die Eltern dann in das Heim müssen und dort gepflegt werden? Das mag ein Sonderproblem sein, das nur wenige betrifft.

Wenn Sie sich einmal die Mühe machen wollen, die Meinung des Bundesgerichtshofs darüber zu erkunden, wie Elternunterhalt zu berechnen ist, dann schauen Sie sich folgende Entscheidung an:
 Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.07.10 - XII ZR 140/07 -.

Am Ende der Linkliste finden Sie einen Hinweis darauf, wie der Gesetzgeber sich einen möglichen Ausgleich vorstellt, wenn einer der Abkömmlinge sich besonders für die Eltern eingesetzt hat - § 2057 a BGB.


Themen zum Elternunterhalt:

Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern
Bedürftigkeit der Eltern und Leistungsfähigkeit der Kinder
Einwendungen des Kindes gegen den Unterhaltsanspruch (z. B. Verwirkung)
Verpflichtung, den Behörden Auskunft über Einkommen und Vermögen zu geben
Wie kommt das Sozialamt beim Elternunterhalt ins Spiel?
Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Eltern durch das Sozialamt
Verwertung von Vermögen für den Unterhalt der Eltern
Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt ...
... befasst sich im Einzelfall mit den unterschiedlichsten Argumenten.
Ein umfangreiches Rechtsprechungsbeispiel
Ein weiteres Beispiel aus der Rechtsprechung
Übergabe von Grundeigentum an Kinder / Pflegevertrag (BGH 29.01.10)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.06.06 einen Sonderfall entschieden ...
Im Einzelfall ist ein erbrechtlicher Ausgleich für Pflegeleistungen möglich




Fragen des Elternunterhalts bearbeitet in unserem Büro Rechtsanwältin Münster, Telefon 04035102510.


Telefonische Auskünfte geben wir nicht.
Es kann ein Termin für eine Beratung vergeben werden, die EUR 178,50 kostet.
Bitte senden Sie uns die maßgeblichen Informationen vorab per Email, Fax oder Brief, damit wir uns vorbereiten können.