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Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2013

Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, gültig ab 01.01.13 bis 31.12.14
Beträge in EUR


Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.13 % Kontrollbetrag
  Lebensalter des Kindes 0-5 6-11 12-17 ab 18   
  Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen            
1. bis 1500 EUR 317364 426 488 100 800/1000
2. 1501 - 1900 333 383 448 513 105 1100
3. 1901- 2300 349 401 469 537 110 1200
4. 2301 - 2700 365 419 490 562 115 1300
5. 2701 - 3100 381 437 512586 120 1400
6. 3101 - 3500 406 466 546 625 128 1500
7. 3501 - 3900 432 496 580 664 136 1600
8. 3901 - 4300 457 525 614 703 144 1700
9. 4301 - 4700 482 554 648 742 152 1800
10. 4701 - 5100 508 583 682 781 160 1900
  über 5100,00 Nach den Umständen des Falles


Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Richtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber zwei Personen Unterhaltspflichtigen.
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kommen in der Praxis Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen in Betracht, zum Beispiel bei kinderreichen Familien.

Diese Neufassung der Tabelle ist in den Tabellenbeträgen gleich geblieben, nur die Selbstbehaltsbeträge wurden verändert, also die Beträge, die dem Unterhaltspflichtigen für sich selbst verbleiben.
Der notwendige Selbstbehalt erhöhte sich zum 01.01.13 für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von EUR 950,00 auf EUR 1.000,00.
Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete stieg der Selbstbehalt auf EUR 800,00.
Ab 01.01.15 gelten höhere Beträge.

Ferner wurden 2013 die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern angehoben. Zum 01.01.15 änderten sich auch diese Beträge.

 

Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt bisher Selbstbehalt  2013/2014
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:

  950 €

1.000 €

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig:

  770 €

  800 €

anderen volljährigen Kinder:

1.150 €

1.200 €

Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes:

1.050 €

1.100 €

Eltern:

1.500 €

1.600 €


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Unterhaltsrecht / Übersicht

Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
volljährige Kinder Bedarf volljähriger Kinder Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung
Allgemeines, Tabellen Bestimmungsrecht der Eltern Selbstbehalt Kindergeld