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Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011 bis 31.12.12


Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, gültig ab 01.01.11 - Beträge in EUR


Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.11 % Kontrollbetrag
  Lebensalter des Kindes 0-5 6-11 12-17 ab 18   
  Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen            
1. bis 1500 EUR 317364 426 488 100 770/950
2. 1501 - 1900 333 383 448 513 105 1050
3. 1901- 2300 349 401 469 537 110 1150
4. 2301 - 2700 365 419 490 562 115 1250
5. 2701 - 3100 381 437 512586 120 1350
6. 3101 - 3500 406 466 546 625 128 1450
7. 3501 - 3900 432 496 580 664 136 1550
8. 3901 - 4300 457 525 614 703 144 1650
9. 4301 - 4700 482 554 648 742 152 1750
10. 4701 - 5100 508 583 682 781 160 1850
  über 5100,00 Nach den Umständen des Falles


Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Richtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber zwei Personen Unterhaltspflichtigen. (Dies stellt eine Änderung dar. Früher bezogen sich die Sätze auf die Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen.)
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kommen in der Praxis Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen in Betracht, zum Beispiel bei kinderreichen Familien.

Diese Neufassung der Tabelle ist in den Tabellenbeträgen gleich geblieben, nur die Selbstbehaltsbeträge (am rechten Rand der Tabelle) wurden verändert. Dass die Selbstbehaltsbeträge bei der letzten Änderung nicht angehoben worden waren, war auf Kritik gestoßen.

Bereits seit dem 01.01.08 umfasst die Düsseldorfer Tabelle nur noch zehn (statt zuvor 13) Einkommensgruppen in Sprüngen von jeweils 400,00 Euro.

Ab Beginn des Monats, in dem das Kind 6, 12 oder 18 Jahre alt wird, berechnet sich der Unterhalt nach der höheren Altersklasse.


Zur Ergänzung hat das OLG Düsseldorf Leitlinien herausgegeben. Bitte suchen Sie die Leitlinien auf der Seite des Gerichts.
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Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
volljährige Kinder Bedarf volljähriger Kinder Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung
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