Beamtenrecht / Weihnachtsgeld für Telekom-Beamte
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.12.08, 2 C 121/07
Streichung des Weihnachtsgeldes für Telekom-Beamte
verfassungswidrig
Die bei der Deutschen Telekom AG als Bundesbeamte beschäftigten Kläger
erhalten als Folge einer 2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderung nicht
mehr das sogenannte Weihnachtsgeld, das anderen Beamten des Bundes zusteht. Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält diese Regelung für unvereinbar mit
dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
Zwar darf das zur Besoldung gehörende Weihnachtsgeld für alle
Bundesbeamten abgesenkt oder auch ganz abgeschafft werden, solange ihre
amtsangemessene Alimentation dadurch insgesamt nicht gefährdet wird. Es ist
aber unzulässig, einzelne Gruppen von Bundesbeamten ohne hinreichenden
sachlichen Grund vom Weihnachtsgeld auszuschließen. Dass die Deutsche
Telekom AG als privatwirtschaftliche Gesellschaft im Wettbewerb steht und
bestrebt ist, alle bei ihr beschäftigten Mitarbeiter nach einheitlichen
Grundsätzen zu entlohnen, ist kein ausreichender Grund dafür, die Besoldung
der von der ehemaligen Deutschen Bundespost übernommenen Beamten
einzuschränken.
Ob der Wegfall des Weihnachtsgeldes für Beamte der Deutschen Telekom
durch andere Sonderzahlungen ausgeglichen werden kann, hat das
Bundesverwaltungsgericht nicht feststellen können, weil es die dazu
ergangenen Rechtsverordnungen mangels ausreichender Rechtsgrundlage für
unwirksam hält.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem
Bundesverfassungsgericht die maßgeblichen Vorschriften des
Postpersonalrechtsgesetzes zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit
vorgelegt.