Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder

Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre (erwachsenen) Kinder

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.05 - 1 BvR 1508/96 -
u.a. in NJW 2005, 1927 und FamRZ 2005, 1051


Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.06.05 in einer Entscheidung, über die viel berichtet worden ist, die Ansprüche eines Sozialamts gestutzt, welches die Kosten für die Heimunterbringung einer alten Mutter von der Tochter ersetzt bekommen wollte.

Die Tochter verfügte selbst nur über geringes laufendes Einkommen, hätte aber nach dem Willen des Sozialamts ihren Eigentumsanteil an einem Hausgrundstück drangeben sollen.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht als nicht mehr angemessen bezeichnet.

Zu warnen ist aber vor verallgemeinernden Auslegungen der Entscheidung.

Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht in Übereinstimmung mit dem BGH beim Elternunterhalt nur ein abgeschwächtes Unterhaltsrechtsverhältnis sieht.
Seine für die Kinder günstige Entscheidung stützt das Bundesverfassungsgericht aber in erster Linie auf sozialrechtliche Überlegungen zu dem Einzelfall.
In dem entschiedenen Einzelfall war die Immobilie praktisch über ihren Verkehrswert hinaus mit Grundschulden belastet, es wären durch eine Verwertung wirtschaftlich unvertretbare Nachteile eingetreten. Bei solchen Konstellationen schützte die Rechtsprechung die Kinder schon immer, insbesondere wenn die Immobilie sogar einen wesentlichen Teil der eigenen Altersversorgung des Kindes darstellte.

Damit ist unsere kurze Übersicht zu Fragen des Elternunterhalts (abgesehen von einem Hinweis auf den erbrechtlichen Ausgleich nach § 2057 a BGB) zu Ende.
Es ist uns klar, dass viele Fragen unbeantwortet bleiben mussten.
Auch kann nicht jede aktuelle Entwicklung sofort eingearbeitet werden.