Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder
Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre (erwachsenen) Kinder
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.05 - 1 BvR
1508/96 -
u.a. in NJW 2005, 1927 und FamRZ 2005, 1051
Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.06.05 in einer Entscheidung, über die viel berichtet worden ist, die Ansprüche eines
Sozialamts gestutzt, welches die Kosten für die Heimunterbringung einer alten Mutter von der Tochter ersetzt bekommen wollte.
Die Tochter verfügte selbst nur über geringes laufendes Einkommen, hätte aber
nach dem Willen des Sozialamts ihren Eigentumsanteil an einem Hausgrundstück drangeben sollen.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht als nicht mehr angemessen bezeichnet.
Zu warnen ist aber vor verallgemeinernden Auslegungen der Entscheidung.
Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht in Übereinstimmung mit dem BGH
beim Elternunterhalt nur ein abgeschwächtes Unterhaltsrechtsverhältnis sieht.
Seine für die Kinder günstige Entscheidung stützt das
Bundesverfassungsgericht aber in erster Linie auf sozialrechtliche Überlegungen zu dem Einzelfall.
In dem entschiedenen Einzelfall war die Immobilie praktisch über ihren
Verkehrswert hinaus mit Grundschulden belastet, es wären durch eine Verwertung
wirtschaftlich unvertretbare Nachteile eingetreten. Bei solchen Konstellationen
schützte die Rechtsprechung die Kinder schon immer, insbesondere wenn die
Immobilie sogar einen wesentlichen Teil der eigenen Altersversorgung des Kindes darstellte.
Damit ist unsere kurze Übersicht zu Fragen des Elternunterhalts (abgesehen
von einem Hinweis auf den erbrechtlichen Ausgleich nach § 2057 a BGB) zu Ende.
Es ist uns klar, dass viele Fragen unbeantwortet bleiben mussten.
Auch kann nicht jede aktuelle Entwicklung sofort eingearbeitet werden.