Ehegattenunterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt)
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Sie finden mit Hilfe der Navigationsleiste rechts eine Darstellung der verschiedenen Anspruchsgrundlagen
für Unterhalt nach der Scheidung (Unterhaltstatbestände) und Hinweise zu
sonstigen Fragen des Ehegattenunterhalts.
Wer nachehelichen Unterhalt beanspruchen will, muss die Voraussetzungen einer der gesetzlichen Anspruchsnormen (§§ 1570 ff. BGB) darlegen und beweisen.
In Betracht kommen:
► nachehelicher Unterhalt wegen Kinderbetreuung
► (Kinderbetreuung - die Regelung bis Ende 2007)
► nachehelicher Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
► nachehelicher Unterhalt zur Aufstockung
► nachehelicher Unterhalt wegen Ausbildung
► nachehelicher Unterhalt wegen Alters
► nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit
Wer nachehelichen Unterhalt beanspruchen will, muss die Voraussetzungen einer der gesetzlichen Anspruchsnormen (§§ 1570 ff. BGB) darlegen und beweisen.
In Betracht kommen:
► nachehelicher Unterhalt wegen Kinderbetreuung
► (Kinderbetreuung - die Regelung bis Ende 2007)
► nachehelicher Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
► nachehelicher Unterhalt zur Aufstockung
► nachehelicher Unterhalt wegen Ausbildung
► nachehelicher Unterhalt wegen Alters
► nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit