Das neue Disziplinarrecht in Niedersachsen
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In Niedersachsen ist zum 01.01.2006 ein neues Disziplinargesetz in Kraft getreten.

Es trat an die Stelle der früheren Disziplinarordnung.


Das neue Gesetz orientiert sich - dem allgemeinen Trend entsprechend - am Bundesdisziplinargesetz und damit auch an den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung.

Es gilt nicht mehr die Unterscheidung in förmliches und nichtförmliches Verfahren. Alles beginnt jetzt mit dem behördlichen Verfahren und erst später erfolgt die Weichenstellung (§§ 32 ff.), wenn entschieden wird, ob Disziplinarklage erhoben wird oder nicht.

Eine Besonderheit des niedersächsischen Beamtenrechts wirkt sich auch auf das Disziplinarverfahren aus: das sonst allgemein übliche Widerspruchsverfahren (vor der Erhebung einer Klage durch den Beamten) ist nicht mehr vorgesehen.

Sie finden den Gesetzestext im Nds. GVBl. Nr 21/2005 vom 20.10.2005.
Das Gesetz wurde am 13.10.05 verabschiedet.
Es wurde später zweimal geändert, und zwar nicht unwesentlich im Zusammenhang mit der Dienstrechtsneuordnung im Jahre 2009.