Das neue Disziplinarrecht in Niedersachsen
In Niedersachsen ist zum 01.01.2006 ein neues Disziplinargesetz
in Kraft getreten.
Es trat an die Stelle der früheren Disziplinarordnung.
Das neue Gesetz orientiert sich - dem allgemeinen Trend entsprechend - am
Bundesdisziplinargesetz und damit auch an den Vorschriften des
Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung.
Es gilt nicht mehr die Unterscheidung in förmliches und
nichtförmliches Verfahren. Alles beginnt jetzt mit dem behördlichen
Verfahren und erst später erfolgt die Weichenstellung (§§ 32 ff.), wenn
entschieden wird, ob Disziplinarklage erhoben wird oder nicht.
Eine Besonderheit des niedersächsischen Beamtenrechts
wirkt sich auch auf das Disziplinarverfahren aus: das sonst allgemein
übliche
Widerspruchsverfahren (vor der Erhebung einer Klage durch den
Beamten) ist
nicht mehr vorgesehen.
Sie finden den Gesetzestext im Nds. GVBl. Nr 21/2005 vom 20.10.2005.
Das Gesetz wurde am 13.10.05 verabschiedet.
Es wurde später zweimal geändert, und zwar nicht unwesentlich im
Zusammenhang mit der Dienstrechtsneuordnung im Jahre 2009.