Das Bundesdisziplinargesetz trat zum 01.01.02 in Kraft. Es löste die
Bundesdisziplinarordnung ab.
Im Jahr 2006 legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Bundesdisziplinargesetzes und anderer Gesetze vor (vgl. Bundesratsdrucksache 354/06).
U. a. soll § 14 BDG geändert werden.