Disziplinarrecht: Mitbestimmung des Personalrats bei Disziplinarklage
Mitbestimmung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen den Beamten
Vor Erhebung der Disziplinarklage besteht ein Mitwirkungsrecht des Personalrats, § 78 I Nr. 3
BPersVG, jedenfalls auf Antrag des Beamten, der darüber zu belehren ist.
Das Mitwirkungsrecht des Personalrats (bzw. im Bereich Post, Telekom usw. ggf.
des Betriebsrats) erstreckt sich nur auf das "ob" der Klageerhebung,
nicht aber auf die Einzelheiten der Antragsstellung oder gar die Klagbegründung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 20.10.05 - 2 C 12.04 - dazu
ausgeführt:
"Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass sich die
Mitwirkung des Betriebsrats bei Erhebung der Disziplinarklage nur auf die
grundlegende Entscheidung bezieht, Disziplinarklage zu erheben. Der Inhalt der
Klageschrift, insbesondere die Antragstellung, unterliegt nicht der Mitwirkung.
Demzufolge müssen Einwendungen des Betriebsrats inhaltlich das "Ob"
der Klageerhebung zum Gegenstand haben. Dabei kann der Betriebsrat gemäß § 78
Abs. 2 Satz 3 BPersVG, § 29 Abs. 5 Satz 2 PostPersRG Einwendungen auf die in §
77 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BPersVG bezeichneten Gründe stützen.
Die personalvertretungsrechtliche Mitwirkung "bei" Erhebung der
Disziplinarklage gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BPersVG knüpft schon vom
Wortlaut her an die "Erhebung der Disziplinarklage" gemäß § 34 BDG
als eine Form der "Abschlussentscheidung" im behördlichen
Disziplinarverfahren an. Soll aufgrund des Ergebnisses der
disziplinarbehördlichen Ermittlungen gegen den Beamten auf Zurückstufung, auf
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts
erkannt werden, so ist gegen ihn Disziplinarklage zu erheben (§ 34 Abs. 1 BDG).
Mit dem Entschluss des Dienstherrn zur Klageerhebung entsteht der
Mitwirkungstatbestand des § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG, der sich - nach Erfüllung
der personalvertretungsrechtlichen Hinweispflicht gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2 2.
Halbsatz BPersVG - aber erst auf Antrag des Beamten aktualisiert."