Der Kündigungsschutzprozess: Prozesskostenhilfe

Im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie in vielen Bundesländern Beratungshilfe in Anspruch nehmen und dabei auch einen Rechtsanwalt befragen. In Hamburg gilt dies nicht, hier wenden Sie sich ggf. bitte an die Öffentliche Rechtsauskunft oder an das Arbeitsgericht.
Man wird Ihnen dort sicher weiter helfen.

Für das gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus,

- dass eine Partei wegen ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Prozesskosten aufzubringen,

- und dass die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Es ist ggf. auf einem schrecklich komplizierten Formular Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird Prozesskostenhilfe gewährt, sofern Erfolgschancen gegeben sind. Dann kann ein Anwalt beigeordnet werden, dessen Gebühren die Staatskasse übernimmt. Beachten Sie aber, dass Sie unter Umständen zu einer Ratenzahlung herangezogen werden können.

Wie immer gibt es Streitfragen. Was soll gelten, wenn der Arbeitnehmer letztlich eine hohe Abfindung erhält? Muss er dann den Anwalt von dieser Abfindung bezahlen? In der Politik scheint es Bestrebungen zu geben, die Vorschriften zu Ungunsten der Rechtssuchenden zu verändern.

Wer rechtsschutzversichert ist, hat nicht viele Sorgen. Denn im gerichtlichen Verfahren treten die Rechtsschutzversicherer regelmäßig ein.
Im Vorfeld kann es aber auch mit Rechtsschutzversicherern Probleme geben.