Die betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht

Eine Kündigung kann auch dann sozial gerechtfertigt sein, wein ein dringendes betriebliches Erfordernis der Weiterbeschäftigung entgegen steht.

Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung, grob gerastert:

- Der Arbeitsplatz entfällt aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung.
- Es ist keine Möglichkeit einer Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz gegeben.
- Die soziale Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern ist korrekt.
- Und stets ist eine Interessenabwägung erforderlich.