Arbeitsrecht: Keine Kündigung trotz vorangegangener Abmahnung
Bisweilen sind sogar mehrere Abmahnungen erforderlich, bevor man eine Kündigung zulässt:
LAG Hamm, Urteil vom 16.11.05 - 3 Sa 1713/05 -
Keine Kündigung eines Kochs wegen Abweichung vom Speiseplan
Die eigenmächtige Abweichung von einem Speisenplan durch einen Koch in
einem Seniorenwohnheim in der Weise, dass Hackfleischbällchen gedünstet statt
gebraten worden sind, rechtfertigt eine ordentliche Kündigung selbst dann
nicht, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor abgemahnt worden ist, weil er in
einer Woche dreimal von einem Speisenplan abgewichen ist, indem er Wirsing statt
Erbsen- und Möhrengemüse, Kartoffelsalat mit Ei und Gurke statt mit Speck und
eine rote statt einer braunen Soße zu einer Haxe gefertigt hat.