Rechtsprechung zum Konkurrentenschutz im Beamtenrecht (Auswahl für Beförderung)
Bedeutung von Beurteilungen und Personalakte für die Beförderung

Bedeutung von Beurteilungen für Beförderungsauswahl: Bundesverfassungsgericht
Bedeutung von Beurteilungen für Beförderungsauswahl: Bundesverwaltungsgericht
Bundesverfassungsgericht verlangt individuelle Beurteilungen

Bundesverwaltungsgericht: Beurteilung nicht älter als 3 Jahre
Verwaltungsgericht Hamburg: Beurteilung nicht älter als 3 Jahre
VGH Baden-Württemberg: Beurteilung nicht älter als 3 Jahre

OVG NRW: bei Regelbeurteilungen müssen Beurteilungszeiträume vergleichbar sein
OVG NRW: bei Anlassbeurteilungen müssen Beurteilungszeiträume nicht gleich lang sein
OVG Thüringen: Beurteilungszeiträume müssen vergleichbar sein!
VG Bremen: gleiche Beurteilungszeiträume!
VG Minden: gleiche Beurteilungszeiträume!

VG HH 07.03.08: Wann sind Beurteilungen gleichwertig (Polizei HH - überholt)?

OVG Saarlouis 22.04.99: auch zum Recht der dienstlichen Beurteilung
OVG Lüneburg 05.06.03: auch ältere dienstliche Beurteilungen von Belang
OVG Berlin-Brandenburg: nicht stets sind frühere Beurteilungen von Bedeutung
OVG NRW 27.02.04: Beurteilungen sind sorgfältig auszuwerten

OVG Hamburg: Kein Rückgriff auf "Erkenntnisse" außerhalb der Personalakte
VGH Kassel: Dienstliche Beurteilungen - nicht bloße "Stellungnahmen"
OVG Bautzen: Dienstliche Beurteilungen - nicht interne Vermerke

OVG Bremen: Vorstellungsgespräch hat geringere Bedeutung als Beurteilungen
VG HH 14.11.05: Vorstellungsgespräch weniger bedeutsam als Beurteilungen
OVG NRW 12.12.05: Vorstellungsgespräch weniger bedeutsam als Beurteilung
OVG HH 28.02.07: Vorstellungsgespräch ergänzt Beurteilungen
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Beamtengesetze