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Besoldung kinderreicher Beamter / Klage bei dem Verwaltungsgericht


Wenn eine Widerspruchsentscheidung ergeht, so sind Sie gezwungen, innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids eine Klage bei dem Verwaltungsgericht zu erheben, sofern Sie die Entscheidung nicht akzeptieren wollen.

Beim Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang, Sie können die Klage auch selbst erheben. Aber ...

Die durchschnittliche Dauer eines Verwaltungsgerichtsverfahrens darf man in erster Instanz getrost auf 18 bis 24 Monate schätzen.
Es kann also zwei Jahre dauern, bis Sie eine gerichtliche Entscheidung in Händen halten. Gegen die der Dienstherr unter Umständen noch Rechtsmittel einlegen kann.


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