Besoldungsrecht:
Besoldung von Beamten mit drei und mehr Kindern
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.98 ist die Besoldung kinderreicher Beamter als zu
niedrig anzusehen.
Das Gericht meint, dass der Besoldungsgesetzgeber gegen Art. 33 Abs. 5 GG
verstößt, weil Beamten mit drei und mehr Kindern ein zu geringer Familienzuschlag gezahlt
werde. Es sprach die Verpflichtung aus, "die in
dieser Entscheidung als verfassungswidrig beanstandete Rechtslage mit der Verfassung in Übereinstimmung zu bringen."
Aber Bund und Länder entzogen sich lange ihrer Verpflichtung, teils gilt dies nach wie vor.
Deshalb wurde wiederum in vielen Fällen die Gerichtsbarkeit bemüht.
Am 17.06.04 entschied auch das Bundesverwaltungsgericht,
dass es für kinderreiche Beamte einen Anspruch auf höhere Besoldung gibt.
Dies bestätigen auch die einzelnen Verwaltungsgerichte, zum Beispiel das
VG
Darmstadt und
der VGH Mannheim am 13.02.07.
Die Dienstherren bleiben jedoch weiter untätig
und provozieren damit die Beamten (und, so könnte man sagen, das Bundesverfassungsgericht).
Allerdings gibt es seit 2009 mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz
des Bundes eine Erhöhung des Familienzuschlags der Bundesbeamten für das
dritte Kind und für weitere Kinder um jeweils EUR 50,00 monatlich - so
dass die nachfolgenden Erläuterungen stark an Relevanz verloren haben. So
ist es in der beamtenrechtlichen Praxis: heute bewegt uns dies und morgen
wieder etwas ganz anderes. Aber zurück zum Thema: