Besoldungsrecht: Besoldung von Beamten mit drei und mehr Kindern



Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.98 ist die Besoldung kinderreicher Beamter als zu niedrig anzusehen.

Das Gericht meint, dass der Besoldungsgesetzgeber gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt, weil Beamten mit drei und mehr Kindern ein zu geringer Familienzuschlag gezahlt werde. Es sprach die Verpflichtung aus, "die in dieser Entscheidung als verfassungswidrig beanstandete Rechtslage mit der Verfassung in Übereinstimmung zu bringen."


Aber Bund und Länder entzogen sich lange ihrer Verpflichtung, teils gilt dies nach wie vor.

Deshalb wurde wiederum in vielen Fällen die Gerichtsbarkeit bemüht.
Am 17.06.04 entschied auch das Bundesverwaltungsgericht,
dass es für kinderreiche Beamte einen Anspruch auf höhere Besoldung gibt.

Dies bestätigen auch die einzelnen Verwaltungsgerichte, zum Beispiel das VG Darmstadt und der VGH Mannheim am 13.02.07.

Die Dienstherren bleiben jedoch weiter untätig und provozieren damit die Beamten (und, so könnte man sagen, das Bundesverfassungsgericht).
Allerdings gibt es seit 2009 mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes eine Erhöhung des  Familienzuschlags der Bundesbeamten für das dritte Kind und für weitere Kinder um jeweils EUR 50,00 monatlich - so dass die nachfolgenden Erläuterungen stark an Relevanz verloren haben. So ist es in der beamtenrechtlichen Praxis: heute bewegt uns dies und morgen wieder etwas ganz anderes. Aber zurück zum Thema:
Was soll der Beamte tun, der drei oder mehr Kinder hat?

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