Beamtenversorgung: Pension aus dem letzten Beförderungsamt?
Sie brauchen den Text der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.07 vielleicht gar nicht mehr
zu lesen, denn die Hansestadt Hamburg will bei ihren Landesbeamten wie folgt vorgehen:
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. März 2007 (2
BvL 11/04) die zum 1. Januar 1999 vollzogene Anhebung der Wartefrist für
eine Berechnung der Versorgung aus dem letzten Beförderungsamt von zwei
auf drei Jahre für verfassungswidrig erklärt. Damit gilt nun wieder -
wie zuvor - eine zweijährige Wartefrist für alle, deren
Versorgungsbezüge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden oder die
erst künftig in Pension gehen.
Bereits bestandskräftige Versorgungsfestsetzungsbescheide bleiben von
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unberührt.
Um aber eine Gleichbehandlung aller betroffenen
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu wahren, wird das
Personalamt veranlassen, in den Fällen, in denen die nunmehr wieder
geltende Zweijahresfrist zu einer höheren Versorgung führen würde, die
Versorgungsbezüge mit Wirkung ab April 2007 neu festzusetzen. Die
betroffenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden
über die vorzunehmende Neufestsetzung von Amts wegen informiert.
Nähere Informationen über diesen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts können Sie auch dem Rundschreiben des
Personalamtes vom 06.08.07¸Az.: 160.10-2/3.9 - entnehmen. Das
Rundschreiben finden Sie im Intranet der BBS (http://bbs.intranet.stadt.hamburg.
de/v4/v43/aktuell/RundschreibenBVerfG.pdf).
"