Beamtenversorgung: Pension aus dem letzten Beförderungsamt?


Sie brauchen den Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.07 vielleicht gar nicht mehr zu lesen, denn die Hansestadt Hamburg will bei ihren Landesbeamten wie folgt vorgehen:

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. März 2007 (2 BvL 11/04) die zum 1. Januar 1999 vollzogene Anhebung der Wartefrist für eine Berechnung der Versorgung aus dem letzten Beförderungsamt von zwei auf drei Jahre für verfassungswidrig erklärt. Damit gilt nun wieder - wie zuvor - eine zweijährige Wartefrist für alle, deren Versorgungsbezüge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden oder die erst künftig in Pension gehen.

Bereits bestandskräftige Versorgungsfestsetzungsbescheide bleiben von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unberührt. Um aber eine Gleichbehandlung aller betroffenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu wahren, wird das Personalamt veranlassen, in den Fällen, in denen die nunmehr wieder geltende Zweijahresfrist zu einer höheren Versorgung führen würde, die Versorgungsbezüge mit Wirkung ab April 2007 neu festzusetzen. Die betroffenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden über die vorzunehmende Neufestsetzung von Amts wegen informiert.

Nähere Informationen über diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können Sie auch dem Rundschreiben des Personalamtes vom 06.08.07¸Az.: 160.10-2/3.9 - entnehmen. Das Rundschreiben finden Sie im Intranet der BBS (http://bbs.intranet.stadt.hamburg. de/v4/v43/aktuell/RundschreibenBVerfG.pdf). "


Beamtengesetze amtsangemessener Dienst Amtshaftung / Regress
Dienstunfallrecht Versorgungsabschlag Versorgungsausgleich Witwenversorgung
Besoldungsrecht Beurteilung, dienstliche Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit Dienstunfall Eignung Entlassung usw. Konkurrentenschutz Mobbing Rückforderung Zwangsbeurlaubung
Rechtsprechung aktuell häufig gestellte Fragen